Erding:Keine Gnade für Intensivstraftäter

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23-jähriger Somalier wegen Körperverletzungen und Morddrohungen verurteilt

Von Thomas Daller, Erding

Ein 23-jähriger Somalier hat sich in den vergangenen fünf Jahren immer wieder mit der Polizei und der Security sowie Mitbewohnern in Asylbewerberheimen angelegt. Die Eskalationen folgten dem gleichen Muster: Er trank eine Flasche Schnaps und dann neigte er zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Morddrohungen und schließlich zu Widerstand gegen Polizeibeamte, die von den betroffenen Personen zu Hilfe gerufen werden. Am Amtsgericht Erding wurde er für Taten, die er unter offener Bewährung verübt hatte, zu einem Jahr und fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Weil er ohnehin noch ein Jahr Reststrafe wegen ähnlicher Straftaten absitzen muss, summiert sich das auf zwei Jahre und fünf Monate. Sein Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Martin Paringer geht davon aus, dass sein Mandant die Hälfte der Haftzeit absitzen muss und dann abgeschoben wird.

Der 23-jährige Angeklagte lebte zuerst in einer Asylbewerberunterkunft in Dorfen, wo er immer wieder mit Mitbewohnern und mit der Polizei in Konflikt kam. Auch im Dorfener Jugendzentrum kam es zu einer Eskalation, als er dort mitgebrachten Schnaps trinken wollte. Als er das Hausverbot ignorierte, nahm man ihm den Schnaps weg und kippte ihn aus. Er drohte den Jugendlichen, sie umzubringen. Die Polizei benötigte zwei Streifenwagenbesatzungen, um ihn zu überwältigen.

Dann wurde er nach Oberding in das dortige Asylbewerberheim verlegt. Dort suchte er immer wieder Streit und ging auf Mitbewohner los. Häufig musste die Polizei gerufen werden. Auch Sachbeschädigungen waren aktenkundig. So schlug er mit einem Stuhl und mit der Faust zwei Notausgangsschilder herunter und zerschlug mit der Faust den Spiegel in seinem Zimmer. Einen Securitymitarbeiter der Unterkunft, der deswegen immer wieder die Polizei rief, drohte er, ihn zu töten. Mit den Worten: "Ich bin aus Somalia, wir bringen Menschen um" und der Geste des Halsabschneidens soll er seine Drohung unterstrichen haben. Der Securitymitarbeiter nahm die Drohung anfangs nicht ernst; erst als ihm Kollegen berichteten, dass der Angeklagte während seiner Abwesenheit mit einem Messer bewaffnet in seinem Büro nach ihm gesucht habe, zeigte er die Drohung bei der Polizei an.

Auch vor der Erdinger Diskothek "Roofs" randalierte der Angeklagte, als man ihn in seinem betrunkenen Zustand nicht hineinlassen wollte. Die Türsteher mussten die Polizei zu Hilfe rufen, weil er nicht zu bändigen war. Auch dabei leistete der Angeklagte Widerstand und spuckte die Polizeibeamten an. In allen genannten Vorfällen ergaben die Blutproben Werte von mehr als zwei Promille.

Vor Gericht gab der Angeklagte die Taten zu, soweit er sich alkoholbedingt daran erinnern konnte. Leugnen wäre zwecklos gewesen, sechs Polizeibeamte, zwei Securitymitarbeiter und zwei Mitbewohner standen als Zeugen zur Verfügung, die die Anklage stützten. Hinzu kam ein langes Vorstrafenregister für die relativ kurze Zeit, darunter drei Sachbeschädigungen, dreimal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, eine Beleidigung, ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, zweimal Körperverletzung, zweimal versuchte Körperverletzung und zweimal Bedrohung.

Zur Verhandlung nach Erding wurde er in Handschellen aus der Justizvollzugsanstalt Aichach gebracht, wo er noch ein Jahr eine anderweitige Strafe absitzen muss. Offen ist auch noch eine Geldstrafe über 120 Tagessätze, die er nicht bezahlt hat. Richter Andreas Wassermann bildete aus diesen 120 Tagen und der aktuellen Anklage eine Gesamtstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und acht Monate gefordert, die Verteidigung auf ein Jahr und drei Monate plädiert. Richter Wassermann nannte den Angeklagten einen "Bewährungsversager", für den eine Freiheitsstrafe unerlässlich sei.

© SZ vom 29.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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