Erding:Fasching feiern ohne Reue

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Polizeipräsidium Oberbayern Nord gibt Tipps für die närrische Zeit

Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten, komme es gerade während der Faschingszeit zu einer Häufung von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Nicht selten komme es dabei zu Unfällen mit Verletzten oder gar Toten. Aus diesem Grund werden die Dienststellen im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in den nächsten Wochen ihre Verkehrskontrollen noch verstärken. Das kündigt jetzt die Polizei an.

Während der Faschingszeit 2015 wurden bei 155 Verkehrsteilnehmern Promillewerte über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten festgestellt. Mit Drogen am Steuer erwischte die Polizei 17 Personen, 67 Führerscheine wurden sichergestellt. Allein in dieser Zeit ereigneten sich 28 Verkehrsunfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen waren, wobei sechs Menschen verletzt und ein junger Mann sein Leben lassen musste.

Empfindliche Strafen gibt es für Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten absoluten Fahruntauglichkeit, liegt in jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug nach sich.

Die Polizei erklärt, dass sie niemand den Fasching verderben wolle. Wer feiert, sollte sich aber seiner Verantwortung bewusst sein und für eine sichere Heimfahrt sorgen. Dazu gibt sie den Narren Grundregeln mit auf den Weg: Vor dem Feiern sollte immer abgeklärt werden, wer auf Alkohol verzichtet oder wie man sicher anderweitig nach Hause kommt; nach Alkoholgenuss sollte man auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurückgreifen; zur eigenen Sicherheit sollte man nie in ein Fahrzeug einsteigen, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht - und man sollte auch am Tag danach nicht den Restalkohol unterschätzen, der sich noch im Blut befinden könnte.

© SZ vom 25.01.2016 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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