Erding:Bonpflicht kommt nicht gut an

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In der Tagwerk-Filiale (Foto) in Erding werden die Kassenbons auf Bonrollen aus Altpapier gedruckt, das ist umweltfreundlicher. (Foto: Renate Schmidt)

Die neue Regelung verursache lediglich "Müll ohne Ende", kritisieren die kleinen Betriebe. Nur "einer von hundert Kunden" nimmt den Kassenzettel mit, moniert ein Bäcker

Von Vanessa Neuss

Dorfen/Erding"Möchten Sie Ihren Kassenbon mitnehmen?" Diese Frage hören Kunden seit diesem Jahr wohl deutlich öfter. Jeder Händler mit elektronischer Kasse ist seit dem 1. Januar dazu verpflichtet einen Kassenbon auszuhändigen. So will der Staat Steuerbetrug einen Riegel vorschieben. Als Kunde kann man zwar immer noch selbst entscheiden, ob man den Bon mitnehmen möchte - gedruckt wird er allerdings sicher. Für Supermärkte, Werkstätten oder Bekleidungsgeschäfte stellt dies keine große Neuerung dar. Doch für kleine Betriebe wie Bäckereien oder Metzgereien, die meist mit Kleinstbeträgen hantieren ist der bürokratische Aufwand groß. Außerdem verursacht die Belegausgabepflicht viel Müll.

Seit Beginn des neuen Jahres geben auch die Mitarbeiter der Bäckerei Ways jedem Kunden einen Beleg mit. "Bei den Kunden ist spürbar kein Interesse an Kassenbons da", sagt die Filialleiterin Angelika Schweiger. Im Endeffekt wäre es nur "Müll ohne Ende". Auch Martins Backstube aus Dorfen bietet ihren Kunden den Kassenbon an. Doch Inhaber Martin Brugger berichtet: "Nur einer von hundert Kunden nimmt einen Kassenbon mit, und dieser eine hat ihn auch vor dem neuen Gesetz mitgenommen." Ardeo-Vorsitzender und Inhaber des Modegeschäfts Kraus am Eck Wolfgang Kraus schließt sich der Meinung an: Was man mit einem Kassenzettel für eine Breze oder einen Kaffee machen solle, wisse er nicht. "Für uns ist es keine Neuerung einen Kassenbon mitzugeben", sagt Kraus. Hier ergebe es auch Sinn, falls ein Kunde etwas umtauschen möchte. Straßenhändler und einige Bars sind von der neuen Regelung befreit.

Stefan Tremmel, Vorstand des Förderkreises Dorfen, betont einen weiteren Aspekt. Die neue Regelung verursache viel mehr Müll, und der sei schlecht für die Umwelt. Brugger veranschaulicht das an einem Exempel. Im vergangenen Jahr brauchte die Backstube insgesamt vier Kartons Bonrollen - die würden jetzt gerade noch für einen Monat reichen. "Das verwendete Thermopapier ist noch schädlicher", fügt Tremmel an. Bis jetzt galt es als unbedenklich, das Thermopapier im Altpapier zu entsorgen, weil es mit der Chemikalie Bisphenol A (BPA) beschichtet war. BPA dient als Farbentwickler und ist ein Stoff mit hormonähnlicher Wirkung. Die Chemikalie wird auch bei der Herstellung von Plastikflaschen oder Plastikspielzeug verwendet. Schon in geringen Mengen führt BPA zur Entstehung von Krankheiten. Seit Januar 2020 ist die Verwendung der Chemikalie bei Thermopapier nun untersagt. Wie lange die Vorräte an Bonrollen der Händler allerdings reichen und somit weiterhin BPA im Umlauf ist, ist ungewiss. In der Tagwerk-Filiale in Erding werden Kassenbons schon seit einem Jahr ausschließlich auf Bonrollen aus Altpapier gedruckt. Das sei laut Filialleiter Reinhard Bloch zwar deutlich teurer, aber eben auch umweltfreundlicher.

Laut Kassengesetz kann der Beleg auch elektronisch, per Mail oder direkt aufs Handy ausgestellt werden. "Digital wäre insofern sinnvoller, da weniger Ressourcen verschwendet werden", sagt Tremmel. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob sich kleine Betriebe wie Bäckereien soweit digitalisieren, dass das möglich ist. Auch das Klientel müsste hierbei mitziehen. Einen Vorteil habe die Bonpflicht allerdings, so Brugger. Innerbetrieblicher Diebstahl werde praktisch unmöglich gemacht, da alles genau dokumentiert und eingegeben werden müsse.

"Der Großteil der Kunden ist dafür, die Pflicht wieder abzuschaffen", berichtet die Filialleiterin der Bäckerei Ways. Kraus bemerkt ebenfalls Unverständnis sowohl auf Seiten der Händler als auch der Kunden - vor allem bei kleinen Einkäufen. Der Vorsitzende des Fördervereins Dorfen Tremmel geht noch weiter und hofft auf "ein Umdenken in der Politik". Bei einem Verstoß gegen die Bonpflicht wird laut Bundesministerium für Finanzen kein Bußgeld gegen die Händler erhoben. Es müsse allerdings mit verstärkten Kontrollen vom Finanzamt gerechnet werden.

© SZ vom 10.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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