Erding:Begleitfahrzeuge sind "Blödsinn"

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Landrat Bayerstorfer hält neue Vorschrift für überbreite Maschinen in der Land- und Forstwirtschaft für überzogen

Was das sogenannte "Bayernpaket", ein Erlass des bayerischen Innenministeriums für überbreite Fahrzeuge - mehr als 3,01 Meter - in der Land- und Forstwirtschaf betrifft, hat Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) eine eindeutige Meinung: Das sei "Blödsinn", was er auch Innenminister Joachim Herrmann (CSU) geschrieben habe. "Straßenverkehrssicherheit ist ganz wichtig, das ist allen klar." Und das Sicherheitspaket, das Bayern entwickelt habe, sei im Grunde "hervorragend". Doch dass man auf Straßen unter sechs Metern Breite jetzt extra Begleitfahrzeuge benötigen soll, "muss geändert werden, beziehungsweise abgemildert". Die Änderung, die das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration herausgegeben hat, trat zum 1. Januar in Kraft. Auslöser waren Unfälle in der Vergangenheit, unter anderem mit Mähdreschern.

Im Bayernpaket heißt es: "In Zukunft ist es bei allen Fahrten grundsätzlich Pflicht, zusätzlich zur Kennzeichnung (Bayern-Paket), die selbstfahrende Arbeitsmaschine mit einem vorausfahrenden privaten Begleitfahrzeug ("BF-lof") zu begleiten." Überbreite Landmaschinen werde es immer geben, sagt Bayerstorfer, der selber Landwirt ist. Zugelassen seien sie jetzt bis zu 40 Stundenkilometer, früher war es nur Tempo 20. Das, was man jetzt aber versuche, über die Kennzeichenpflicht hinaus, unter anderem drei elektronische Warnblitzer, Warntafeln über die ganze Fahrzeugbreite, Reflektoren, was "alles in Ordnung" sei, gehe an der Realität vorbei.

Bei Tag auf Straßen unter sechs Metern Breite ein Begleitfahrzeug vorzuschreiben, sei für Klein- und Mittelbäuerlichen Betriebe nämlich "eine Katastrophe". Viele Erntefahrzeuge würden von Lohnunternehmern zur Verfügung gestellt, einschließlich Fahrer, aber die Fahrt von einem Betrieb zum anderen müsse dann von einem Extrafahrzeug begleitet werden, was für die kleineren Betriebe zusätzlich Kosten bedeute, wie Landrat Bayerstorfer sagt. Manche Unternehmen würden nun sagen: entweder der Landwirt zahlt zusätzlich dafür, oder er muss es selber machen, was aber dann bedeuten würde, dass der Landwirt ein speziell umgerüstetes Fahrzeug benötigt. "Das ist meiner Meinung nach übertrieben. Die Masse der Feldwege, wer soll, da so großartig fahren, das sind Gemeindeverbindungsstraßen. Auf einer Bundesstraße soll es laut den Experten kein Problem sein, dabei hatte ich mir vorgestellt, dass es dort gefährlicher sei."

Unverständlich ist für Bayerstorfer, dass man in der Nacht kein Begleitfahrzeuge benötigt, "weil bei Nacht die Warnblinker eher sichtbar sind und wenn die Strecke 500 Meter überschaubar ist. Ich denke, es gilt immer noch Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, dass man der Sichtweise angepasst fahren muss und keinen gefährden darf".

Dass das benötigte Begleitfahrzeug kein Auto sein muss, tröstet die Landwirte wenig, wenn man sich die Auflagen für ein "BF-lof" ansieht. Da heißt es im schönsten Behörden-Sprech zum Beispiel: "Das BF-lof ist während der Begleitung einer SAM mit gelbem Rundum-Licht - in amtlich genehmigter Bauart - und einem entsprechenden, vorne am Fahrzeug oder auf dem Dach des Fahrzeugs angebrachten Hinweisschild auszustatten." Das Hinweisschild müsse zudem in jedem Fall nach vorne gut sichtbar sein und den Hinweis "Überbreite folgt" enthalten. "Alle dem Begleitfahrzeug nachfolgenden land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuge sind nach hinten mit Hinweisschildern auszustatten mit dem Hinweis ,Convoi exceptionnel'. Die Hinweisschilder müssen mindestens 1100 Millimeter breit und 400 Millimeter hoch sein. Für die Schriftgröße gilt: Höhe mindestens 75 Millimeter für ,folgt', Höhe mindestens 150 Millimeter für ,Überbreite'. Die Schilder müssen mit retroreflektierender Folie ausgestattet sein."

© SZ vom 29.07.2020 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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