Erding:Auf Speed

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28-Jähriger wegen Drogenhandels verurteilt

Als der Staatsanwalt zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung forderte, schossen dem Angeklagten die Tränen in die Augen. Das würde bedeuten, dass er seine Frau und seine beiden Kinder sehr lange Zeit nicht mehr sehen würde. Ein hoher Preis, den er dafür zu zahlen hätte, dass er über zwei Jahre hinweg Amphetamin geschnupft, Haschisch geraucht und die Drogen auch an Freunde weiterverkauft hatte.

Die Anklage lautete auf Erwerb von Drogen in nicht geringer Menge in drei Fällen und 18 Fälle von gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln. Der 28-jährige Schweißer aus Hohenlinden soll von einem Forsterner immer wieder das Aufputschmittel Amphetamin gekauft haben, das in der Szene "Speed" genannt wird. Mal 20, mal 50 und zweimal sogar 100 Gramm. Und bei 100 Gramm wird es besonders kritisch: Je nach Wirkstoffgehalt beginnt etwa hier die Grenze zur "nicht geringen Menge", ab der der Gesetzgeber zwischen Eigenkonsument und Dealer unterscheidet. Dass er einen Teil des Stoffs weiterverkauft hatte, räumte der Angeklagte auch ein: Allerdings nur geringe Mengen im einstelligen Grammbereich, "nur an meine Freunde, ich wollte kein Geld damit erwirtschaften". Ohnehin hatte der 28-Jährige mit seinen Aussagen bei der Polizei reinen Tisch gemacht und weit mehr Drogenein- und -verkäufe zugegeben, als ihm die Polizei hätte nachweisen können. Das führte dazu, dass gegen den Dealer aus Forstern und zahlreiche Konsumenten aus der Region Strafverfahren ins Rollen kamen. "Der hat damit eine Lawine ausgelöst", sagte der als Zeuge geladene Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Erding.

In solchen Fällen kommt meist der Paragraf 31 des Betäubungsmittelgesetzes zur Anwendung, der sich strafmildernd auf jene auswirkt, die zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Darauf hatte wohl auch der Angeklagte gehofft. Als der Staatsanwalt dessen ungeachtet jedoch besagte zwei Jahre und drei Monate forderte, war der 28-Jährige sichtlich schockiert. Yvonne Folk, Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, tröstete ihn mit dem Hinweis, das Urteil sei ja noch nicht gesprochen.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Martin, wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass sein Mandant nicht in einem gewerblichen Sinne mit den Drogen gehandelt habe. Der Großteil habe er selbst konsumiert, was durch das Ergebnis einer Haarprobe belegt sei; kleinere Mengen habe er an Freunde gegen einen geringen Aufschlag verkauft. "Das war kein Riesengeschäft." Darüber hinaus habe er mit der Polizei kooperiert und andere belastet. Daher sei nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe angemessen, die zur Bewährung auszusetzen sei.

Richterin Folk teilte die Auffassung des Verteidigers und verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr auf Bewährung. Der 28-Jährige habe eine erhebliche Reue und Einsicht gezeigt und sie gehe von einer positiven Sozialprognose aus. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, in der der 28-Jährige sich an einem Abstinenzprogramm beteiligen muss. Außerdem muss er 1000 Euro Geldauflage an den Verein Prop zahlen.

© SZ vom 20.06.2015 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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