Erding:10 000 Euro Kosten für Glaubitz-Vorverfahren

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Stephan Glaubitz (ganz links) und Landrat Martin Bayerstorfer (ganz rechts) bei einem Besichtigungstermin am Notzinger Weiher. (Foto: Renate Schmidt)

Staatsregierung beantwortet Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Gülseren Demirel

Von Florian Tempel, Erding

Der Fall Glaubitz ist schon lange abgeschlossen, aber doch noch nicht ganz. Was noch fehlt, ist eine finale Kostenabrechnung. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) hat im Interview mit der SZ Erding unlängst gesagt, er wisse nicht, wie viel das Verfahren gekostet habe, "weil es uns nicht in Rechnung gestellt wurde". Nur so viel sei sicher: Der Freistaat habe alle Kosten übernommen und "wir haben als Landkreis keinen Euro bezahlt". Die Landtagsabgeordneten Gülseren Demirel (Grüne) wollte die Kosten sehr wohl wissen und hat dazu mehrere Anfragen an die Staatsregierung gestellt. Aus der Antwort aus dem bayerischen Innenministerium, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, gehen zwar die Gesamtkosten nicht hervor. Allerdings nennt Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) den Betrag, der durch "vorprozessuale bzw. prozessvorbereitende Maßnahmen des Landratsamtes" entstanden sind und die somit in der Verantwortung von Landrat Bayerstorfer lagen: Es waren fast 10 000 Euro.

Die Causa Glaubitz ist im Landkreis allgemein bekannt und hat auch überregional aufhorchen lassen. Auf harsche Kritik des Grünen-Kreisrats Stephan Glaubitz an der Asylpolitik im Landkreis Erding, hatte Landrat Bayerstorfer 2018 ein juristisches Verfahren gegen Glaubitz in Gang gebracht. Das hatte es in Bayern noch nie gegeben: Dass ein Landrat einen Kreisrat wegen kritischer Äußerungen, die angeblich für seine Behörde ehrverletzend waren, juristisch verfolgte. Bayerstorfer beauftragte einen Münchner Anwalt, der laut der Antwort von Staatssekretär Eck auf die Anfrage der Abgeordneten Demirel, "zu den renommiertesten Anwälten im Bereich Presse- und Äußerungsrecht in Deutschland zählt". Eck stellt klar, dass die Beauftragung dieses Anwalts von Bayerstorfer nicht zuvor mit übergeordneten staatlichen Stellen besprochen war: "Die Beauftragung des Anwalts im außergerichtlichen Verfahren erfolgte eigenverantwortlich durch die hierfür zuständige Ausgangsbehörde (Landratsamt Erding)." An anderer Stelle schreibt Eck: "Das Landratsamt Erding wird hierbei von Landrat Martin Bayerstorfer vertreten." Bayerstorfer hatte dementsprechend auch die Anwaltsvollmacht unterzeichnet. Das von Eck genannte "außergerichtliche Verfahren", war der Teil, bevor es mit einer regelrechten Klage vor Gericht gehen sollte. Es gab jede Menge Schreiben zwischen dem von Bayerstorfer beauftragten Anwalt sowie Glaubitz' Anwalt Jerzy Montag und schließlich auch eine Unterlassungserklärung des Grünen-Kreisrats, mit der eigentlich der Fall beendet hätte sein sollen.

Doch es ging weiter, denn Landrat Martin Bayerstorfer gab sich nicht zufrieden und den Fall an das Landesamt für Finanzen weiter. Das Landesamt für Finanzen ist dafür zuständig, für andere Behörden Rechtsstreitigkeiten vor Gericht auszufechten. Eck schreibt: "Bis zur Abgabe des Verfahrens an das Landesamt für Finanzen sind durch vorprozessuale beziehungsweise prozessvorbereitende Maßnahmen des Landratsamtes Kosten für die Vergütung der beauftragten Kanzlei in Höhe von 9990,64 Euro entstanden."

Kurz bevor es am Landgericht Landshut richtig los gehen sollte - der erste Verhandlungstermin im Februar 2019 stand schon fest -, zog der Freistaat die Klage dann doch zurück. Eine Antwort auf die Frage, wie hoch die Kosten des Falls Glaubitz in der Endabrechnung waren, steht noch aus. Fest steht aber schon mal, dass alleine durch das von Bayerstorfer eigenverantwortlich geführte Vorverfahren sehr viel Geld ausgegeben wurde.

© SZ vom 27.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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