Erding:0,14 Gramm Marihuana reichen für Verurteilung

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Einschlägig vorbestrafter Angeklagter darf drei Jahre nichts mit Drogen zu tun haben, sonst muss er ins Gefängnis

Von GErhard wilhelm, Erding

0,14 Gramm Marihuana - so viel hatte die Polizei bei dem 24-jährigen Angeklagten gefunden. Eine "Kleinstmenge", wie Richterin Michaela Wawerla sagt. Aber derzeit gilt in Deutschland noch, dass der Besitz von Cannabis für den Privatgebrauch strafbar ist. Bei geringen Mengen gibt es nach Paragraf 31a des Betäubungsmittelgesetzes allerdings die Möglichkeit, im Ermessensfall auf eine Strafe zu verzichten. In Bayern liegt die Höchstgrenze dieser Menge für die Möglichkeit der Straffreiheit bei sechs Gramm. Doch nachdem es nicht das erste Mal war, dass der junge Mann wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht stand, wurde er zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt - ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre.

Erwischt hatte ihn eine Polizeistreife im Erdinger Stadtpark. Eine "Problemzone momentan" was Drogen betrifft, wie einer der beiden Beamten vor Ort von Gericht aussagte. Es sei ein Marihuanageruch in der Luft gelegen, weshalb man den Angeklagten kontrolliert habe. Und man wurde in der rechten Socke fündig. Auch der Beamte sprach von einer "Kleinstmenge". Der Angeklagte habe beteuert, dass die Menge nur für den Eigenkonsum sei und er habe regelrecht "gebettelt", ob er das Tütchen wieder haben könne, da er schon längere Zeit nicht mehr gekifft habe.

Auf Nachfrage von Richterin Wawerla sagte der 24-Jährige, dass er dafür fünf Euro bezahlt habe und dass in Erding mehrere Leute Drogen verkaufen würden. Mit dem bei der Vernehmung angegebenen Namen eines Verkäufers konnte die Polizei aber nichts anfangen, sagt der Streifenbeamte aus.

Der Angeklagte, der aus der Taufkirchener Bezirksklinik von der Polizei zur Verhandlung gebracht worden war, wo er wegen psychischer Probleme freiwillig ist, beteuerte, dass nicht süchtig sei, aber hin und wieder Marihuana rauche - und das auch erst seit den vergangenen Jahren. Was stimmen könnte, da er im Bundeszentalstrafregister zum ersten Mal 2018 vor Gericht stand. Allerdings lag der Schwerpunkt der Verhandlung damals auf Diebstahl. Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz war allerdings auch bei weiteren Verfahren gegen ihn dabei - wegen gefährlicher Körperverletzung und dreifachen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde er 2018 bereits zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt - auf Bewährung.

Trotz einschlägiger Verurteilungen ging die Staatsanwältin von einer positiven Sozialprognose bei dem Angeklagten aus. Bei der ersten Bewährung habe er sich einen Job gesucht und die Berufsschule besucht. Zudem habe es sich bei 0,14 Gramm um eine "sehr geringe" Menge gehandelt, gerade noch eine "Konsumeinheit". Allerdings seien aber auch die Einträge im Bundeszentalstrafregister zu sehen. Sie forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten - auf vier Jahre Bewährung ausgesetzt.

Richterin Wawerla sah den Fall ähnlich wie die Staatsanwältin. Sie gab dem Angeklagten aber mit, dass er wohl ins Gefängnis wandere, wenn er die nächsten drei Jahre erneut mit Drogen erwischt werde. Und damit er ein wenig Hilfe bei seiner Abstinenz bekommt, wird ihm ein Bewährungshelfer zugeordnet und er muss sechs Gespräche bei der Drogenberatungsstelle Drops führen.

© SZ vom 01.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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