Einstimmiger Beschluss:Kalkulation ohne Grundstückspreis

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Landkreis will jungen Familien mit einem Erbbaurechtsprogramm ein eigenes Heim ermöglichen

Von Thomas Daller, Erding

Der Landkreis will mit einem kommunalen Erbbaurechtsprogramm vor allem jungen Familien ermöglichen, sich ein Eigenheim leisten zu können. Der Kreisausschuss hat das Programm einstimmig angenommen und dem Kreistag empfohlen ebenfalls zuzustimmen. Damit wäre dann die letzte Hürde genommen.

Ziel dieses Modells auf Erbbaurechtsbasis ist es, jungen Familien mit wenig Eigenkapital und geringem Einkommen den Bau oder Erwerb eines angemessenen Eigenheims zu ermöglichen Dabei soll auch der Zusammenzug mehrerer Generationen unter einem Dach gefördert werden. Dadurch, dass die Grundstückskosten von der Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft des Landkreises getragen werden, fallen bei der Familie nur noch die reinen Baukosten an, so dass sich die angesparte Eigenkapitalquote erhöht. Diese Quote ist wesentlich für den Erhalt der staatlichen Förderung und der Konditionen der Bankkredite. Um die Familien auch für die Zukunft abzusichern, wird ihnen im Notarvertrag ein Ankaufsrecht für das Grundstück eingeräumt, das jederzeit ausgeübt werden kann. Das Erbbaurecht wandelt sich dann in Volleigentum um.

Auch beim Erbbaurechtszins will der Landkreis den Familien entgegenkommen. Bei der Berechnung spielt die Zahl der Kinder eine Rolle, ob schwerbehinderte Menschen dort wohnen werden und ob eine Einliegerwohnung gebaut wird, in der Angehörige wohnen können. Die Kosten trägt der Landkreis, da Defizite der Wohnungsbaugesellschaft vom Landkreis Erding übernommen werden. Dafür sollen im Haushalt jährlich 40 000 Euro zusätzlich eingestellt werden. Ob das Modell ein Erfolg wird, liegt insbesondere an den Gemeinden und ihrer Bereitschaft, Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen. Diese Bereitschaft will man dadurch fördern, dass die Kommunen, die ein Grundstück anbieten, dazu auch gleich die Familie nominieren können, die in den Genuss dieses Erbbaurechtsprogramms kommen soll.

Im Kreisausschuss drehte sich die Debatte nicht darum, dieses Programm grundsätzlich in Frage zu stellen, sondern lediglich um ein paar Stellschrauben, wo nachgebessert werden könnte. So schlug Kreisrätin Gertrud Eichinger (SPD) vor, das Modell nicht allein auf Eigenheime anzuwenden, sondern auch auf den sozialen Wohnungsbau. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) betonte, "das Eine schließt das Andere nicht aus". Allerdings hätten die Juristen im Landratsamt Bedenken angemeldet, weil das rechtlich nur möglich sei, wenn alle Wohnungen eines Hauses nach diesem Modell errichtet würden. Das Landratsamt arbeite noch an einer entsprechenden Lösung.

Der Erdinger Oberbürgermeister Max Gotz erkundigte sich, wie es denn um das Ankaufsrecht für das Grundstück bestellt sei: Ob man dabei nur den ursprünglichen Kaufpreis zahlen müsse. Bayerstorfer betonte, dass das so gedacht sei, denn andernfalls müsste die Familie möglicherweise starke Preissprünge in Kauf nehmen, die durch die Marktentwicklung zustande kämen. Da man aber ein möglichst familienfreundliches Modell wolle, käme maximal ein Inflationsausgleich in Frage.

Eichinger forderte, dass der Bezug der zweiten Wohneinheit zwingend an Familienmitglieder gebunden werde; scheiterte aber mit dieser Forderung. "Was macht die Familie, wenn die Oma stirbt oder die Kinder aus beruflichen Gründen wegziehen?", monierte Bayerstorfer. "Und wie wollen wir das kontrollieren? Wir können keinen zwingen, nur belohnen, wenn sie jemand mit einbaut."

© SZ vom 20.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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