Ebersberg:Liebe macht blind

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Mit der Brunftzeit steigt die Gefahr von Wildunfällen

Rehwild ist normalerweise scheu und selten in der Nähe des Menschen anzutreffen. Von der zweiten Julihälfte bis Mitte August jedoch ist Paarungszeit. Und wie beim Menschen gilt auch beim Tier: Liebe macht blind - und vor allem tollkühn! Wenn Brunftzeit ist, treibt der Bock die Geiß, die mit der Absonderung von Duftstoffen ihre Paarungsbereitschaft signalisiert, über Wald und Feld und liefert sich zudem mit Rivalen Kämpfe und Verfolgungsjagden, die auch über Straßen führen können. Autofahrer haben in dieser Zeit allen Grund zur Vorsicht. Darauf macht der Bayerische Jagdverband aufmerksam.

Besonders aktiv sind die Tiere in den frühen Morgenstunden und in der Abenddämmerung. Bei Fahrten durch Waldstücke, entlang von Hecken oder zwischen schwer einsehbaren Maisfelder, wie sie zahlreich im Landkreis Ebersberg vorkommen, kann unvermittelt Rehwild auf der Straße auftauchen. Daher apellieren die Jäger an die Autofahrer, stets den Fahrbahnrand im Auge zu behalten und so zu fahren, dass man jederzeit bremsen kann.

Taucht auf der Fahrbahn tatsächlich ein Reh auf, sollte man umgehend das Abblendlicht einschalten und kontrolliert bremsen, denn es ist nur allzu wahrscheinlich, dass dem Reh ein Bock folgt. Ist ein Zusammenstoß nicht zu verhindern, wird empfohlen, das Lenkrad gerade zu halten und keine unkontrollierten Ausweichmanöver zu versuchen.

Mit einem Wildunfall-Flyer informiert der Jagdverband alle Verkehrsteilnehmer, wie sich Wildunfälle verhindern lassen und wie man richtig reagiert, wenn es doch zu einem Zusammenstoß mit einem Tier auf der Straße kommt. Zu den Informationen zählen unter anderem die korrekte Angabe des Unfallortes mit Hilfe des Navigationsgerätes, einem GPS-Handy oder Straßenmarkierungen.

Wie bei jedem anderen Unfall gilt auch bei Wildunfällen die Regel: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern. Verletzte Tiere dürfen keinesfalls angefasst werden. Wurde das Wild durch die Kollision getötet, sollte man den Kadaver nach Möglichkeit mit Schutzhandschuhen von der Fahrbahn an den Rand ziehen, um Folgeunfälle zu vermeiden. Wer das getötete Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei schuldig.

Auch wenn das Wild nach der Kollision scheinbar unversehrt weiter läuft, ist es meist schwer verletzt und geht jämmerlich zu Grunde. Daher muss ein Wildunfall nach dem Bayerischen Jagdgesetz unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Die Polizei informiert den zuständigen Jagdpächter, der sich mit seinem Jagdhund auf die Suche nach dem verletzten Tier macht. Versicherungen übernehmen den Schaden nur, wenn der Wildunfall von der Polizei bestätigt wird.

Der Wildunfall-Flyer kann in der Geschäftsstelle des BJV kostenlos unter 089/ 990 23 40 bestellt werden. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.jagd-bayern.de.

© SZ vom 06.08.2016 / bae - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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