Ebersberg:21 Monate Haft für 300 Dateien

Lesezeit: 1 min

Wegen Besitzes von Kinderpornos muss ein 49-Jähriger ins Gefängnis

Erst vor wenigen Wochen hat sich der Angeklagte, wie er sagt, seinen "Lebenstraum" erfüllt. Er hat geheiratet. Einen Mann, der sich durch eine Hormonbehandlung "in Richtung Frau" entwickle - "einen Ladyboy", sagt ein 49-jähriger Koch aus dem westlichen Landkreis, der am Donnerstag auf einer Anklagebank am Landgericht München II saß. Die Ehe sei für ihn ein "Neuanfang", mit seiner Vergangenheit habe er abgeschlossen, versichert er dem Vorsitzenden Richter Andreas Zeug. Im Januar 2016 hatte die Polizei die Wohnung des Kochs durchsucht. Auf seinem PC fand sie mehr als zweihundert Bild- und rund hundert Videodateien. Darauf zu sehen sind Kinder im Alter zwischen einem und 13 Jahren, die von Männern und Frauen sexuell missbraucht werden. Außerdem hatte der Koch kinderpornografische Bilder im Internet getauscht. Er habe "keinen sexuellen Bedarf in diese Richtung", beteuert er. "Anscheinend doch", entgegnete Richter Zeug.

Der Koch ist fünffach vorbestraft. In einem Fall einschlägig. Im Oktober 2006 war er schon einmal wegen Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Für die neuerliche Tat hatte das Amtsgericht Ebersberg im März dieses Jahres dann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt. Da es diese Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt hat, legte der 49-Jährige nun vor dem Landgericht München II Berufung ein. Der Verteidiger des Kochs sagte bei seinem Plädoyer, das Leben seines Mandanten habe sich durch die Heirat "in eine für ihn sehr positive Richtung" gewendet. Er will eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Staatsanwältin meinte, sie tue sich schwer mit einer positiven Sozialprognose, ebenso sehe sie keine besonderen Umstände für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Und nicht zuletzt gehe es um die Verteidigung der Rechtsordnung, so die Staatsanwältin. In der Öffentlichkeit wäre es nicht nachvollziehbar, wenn jemand für die gleichen Taten wieder eine Bewährungsstrafe bekomme. Sie fordert, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen. Das Gericht schloss sich dem Antrag in seinem Urteil an.

© SZ vom 24.08.2018 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: