Durchkalkuliert:Neue Satzung für städtische Friedhöfe

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Vor 21 Jahren hat die Große Kreisstadt Erding zum letzten Mal die Friedhofsgebühren durchkalkuliert. Jetzt hat die Verwaltung alles neu durchgerechnet und dem Verwaltungs- und Finanzausschuss eine neue Satzung vorgelegt. Die Nutzungsgebühren für ein Einzelerdgrab erhöhen sich um etwa sieben Prozent, die für Urnenerdgräber um fast die Hälfte.

Die Satzung bezieht sich auf den Parkfriedhof Altenerding und den Friedhof Langengeisling und das Leichenhaus auf dem Kirchenfriedhof St. Paul. Bei den künftigen Gebühren bewege sich Erding im Vergleich mit umliegenden Städten und Gemeinden "in einem moderaten und durchschnittlichen Rahmen", hieß es von Seiten von Verwaltung. Bei Einzelgräbern zum Beispiel beträgt die Erhöhung rund sieben Prozent. Bei Urnengräbern allerdings wird es fast um rund 47 Prozent teurer. In Zahlen: Die Jahresgebühr für ein Einzel-Erdgrab wird auf 47 Euro festgelegt, für Familiengräber auf 80 Euro, für Urnenerdgräber auf 62 Euro, für eine Urnengrabwand ohne Grabplatte für zwei Urnen auf 97 Euro.

Die neue Vorlage mit den aktuellen Werten berücksichtige auch die neuen Bestattungsarten in der Urnenwand oder anonyme oder teilanonyme Bestattung im Baumhain, erklärte Markus Grimm von der Stadtverwaltung. Alle städtischen Bestattungseinrichtungen weisen laut Grimm zudem in den letzten Jahren Verluste auf. Insgesamt waren es 2018 rund 50 700 Euro.

Auf Nachfrage aus dem Gremium sagte OB Max Gotz (CSU), dass sich die städtischen Gebühren nicht viel von den Gebühren auf kirchlichen Friedhöfen unterschieden. Mit der neuen Satzung werde die Stadt es "grade so schaffen, kostendeckend zu arbeiten". Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat die neue Satzung, die am 1. Juli in Kraft treten soll.

© SZ vom 24.05.2019 / regi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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