Diskussion um Satzung:Korrektur statt Konfrontation

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Als in Erding die Dorfener Straße umgebaut wurde, mussten die Anwohner nichts zahlen - Erding hat keine Straßenausbaubeitragssatzung. (Foto: Renate Schmidt)

Die Regierung von Oberbayern will Bockhorn zwingen, die Straßenausbaubeitragssatzung wieder einzuführen. Die CSU Wartenberg will nun die des Marktes ändern. Alle Bürger sollen solidarisch mitzahlen, nicht nur die Anlieger

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Nur acht von 26 Kommunen im Landkreis - Dorfen, Forstern, Isen, Langenpreising, Ottenhofen, Walpertskirchen, Wartenberg und Wörth - haben eine Straßenausbausatzung, die regelt, wie Straßenanlieger sich an den Kosten für die Erneuerung einer Ortsstraße oder deren Ausbau beteiligen müssen. Vor eineinhalb Jahren hatte der Gemeinderat Bockhorn seine Satzung von 2011 wieder aufgehoben, weil man nicht einsah, dass man die Bockhorner zur Kasse bitten soll, wenn die Nachbargemeinden darauf verzichten. Doch die Aufhebung sei nichtig, meint jetzt die Regierung von Oberbayern und drängt auf eine Aufhebung der Aufhebung. Aber auch in Wartenberg kommt jetzt Widerstand gegen die dortige Satzung auf. Doch die CSU des Marktes will nicht ganz auf Konfrontationskurs gehen und sie abschaffen, sondern sie nur modifizieren, um sie so ihrer Meinung nach gerechter zu machen.

"Die bestehende Satzung hat sich in den letzten Jahren nicht bewährt und nur Problee mit sich gebracht. In der Zustorfer Straße hat eine Klage, die bis zum jetzigen Zeitpunkt noch immer nicht geklärt ist, für viel Unruhe im Ort gesorgt. Die gefühlten Ungerechtigkeiten sollten überdacht und neu aufgearbeitet werden", schreibt Christian Pröbst, CSU-Fraktionsvorsitzender im Marktgemeinderat, in seinem Antrag, der in der Sitzung am Mittwoch, 11. Januar, behandelt werden wird. In Bockhorn steht die Aufhebung der Aufhebung am Donnerstag, 12. Januar, auf der Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung. Bürgermeister Hans Schreiner rechnet damit, dass der Gemeinderat bei der Aufhebung bleiben wird.

Bisher kann es für Wartenberger Bürger teuer werden, wenn die Gemeinde eine Straße verbessert oder erneuert. Nach der gültigen Satzung von 2004 beträgt nämlich der Anteil des Marktes bei Maßnahmen an Ortsstraßen, die nur Anliegerstraßen sind, nur 20 Prozent - egal, ob es um die Fahrbahn, den Rad- und Gehweg oder um "unselbstständige" Parkplätze oder Grünanlagen handelt. Wobei mit unselbstständig gemeint ist, dass ihre Funktion mit dem Gebäude daneben zusammen hängen. Aber auch bei Geh- und Radwegen an Hauptverkehrsstraßen müssen die Bürger 55 Prozent der Kosten einer Herstellung, Verbesserung oder Erneuerung übernehmen.

Die CSU-Wartenberg schlägt nun vor, diese Satzung aber nicht wie in Bockhorn ganz abzuschaffen, aber zu ändern. Zwei Varianten stehen zur Wahl: im ersten Fall sollen die anfallen Beiträge nicht mehr nur auf die direkten Straßenanlieger ungelegt werden, sondern auf ein größeres, zusammenhängendes Gebiet, einer "Einrichtungseinheit". Die Gemeinde soll dieses Gebiet räumlich definieren und festlegen, mit wie viel Prozent Zuschuss durch die Kommune die Bürger rechnen können. "Die Abrechnung wird dann über Beiträge bis zu fünf Jahren abgerechnet. Das heißt, die Bausumme verteilt sich auf mehrere Schultern", heißt es im Antrag.

Bei der zweiten Variante will die CSU Wartenberg neue Wege gehen. Alle Bürger sollen solidarisch wie bei Kanalgebühren zahlen. Dazu soll der Markt zum Beispiel über einen Zeitraum von drei Jahren berechnen, wie viel Geld für die anstehenden Baumaßnahmen anfallen und dann die Gebühren für die Bürger festlegen. "Es kann somit sein, dass über mehrere Jahre nichts gezahlt werden muss, gezahlt wird nur, wenn die Sanierung gemacht wird." Ob diese Variante rechtlich überhaupt möglich ist, soll geklärt werden. "Die Auflage des Staates ist, dass die Bürger beteiligt werden. Wie, sollten wird uns selber überlegen und dann in einer eigens für unsere Gemeinde entworfenen Satzung festlegen", schreibt Christian Pröbst. Er glaubt nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. November, in dem Hohenbrunn mit einer Klage gegen die Straßenausbaubeitragssatzung scheiterte, dass die Gemeinden ohne diese Satzung diese bald erlassen müssen.

Auch Siegfried Fischer, Bürgermeister von Isen, sieht das so. "Aus der Kann-Regelung ist eine Soll-Regelung geworden. Wer sich im Verwaltungsrecht auskennt, weiß, dass das heißt, dass die Kommunen sie erlassen müssen." Man müsse dazu aber auch offen die Bürger über das warum informieren, dann könne man mögliche spätere Konflikte besser vermeiden.

© SZ vom 03.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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