Datenschutzgrundverordnung:Neue Sensibilität

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Die neuen Vorschriften bescheren den Schulen einen höheren Verwaltungsaufwand. Doch nicht alle sehen sich gleichermaßen gefordert.

Von Nadja Gabrych, Erding

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verändert das Schulleben - in manchen Schulen gravierend, in anderen kaum. Die Mädchenrealschule Heilig Blut sieht sich einem enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand gegenüber, in anderen sind die Rektoren der Ansicht, dass der Datenschutz, wie er jetzt Vorschrift geworden ist, an ihren Schulen bereits praktiziert wird. Denn der Umgang mit personenbezogenen Daten war schon vor der neuen Regelung in diversen Gesetzestexten geregelt. An allen Schulen führt die neue Verordnung jedoch dazu, dass im Umgang mit persönlichen Daten eine noch größere Vorsicht an den Tag gelegt wird.

Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai. Sie soll dem Schutz personenbezogener Daten dienen. Schulen arbeiten mit solchen Daten und sind von den Neuerungen betroffen. Deswegen fragt die Carl-Orff Grundschule in Altenerding - wie viele andere Schulen auch - beim Schuljahresanfang ab, ob die Eltern mit der Veröffentlichung von Daten und Bildern der Kinder einverstanden seien. Dennoch sei man mittlerweile "viel viel vorsichtiger im Umgang mit Daten" geworden, sagt Rektorin Christina Triska-Krowol. Bei Ausflügen werde mit großer Sorgfalt überprüft, bei welchem Kind eine Einwilligung vorliegt. Die Rektorin sagt, sie sei froh, dass den Schulen bei der Umsetzung geholfen werde. "Gott sei Dank haben wir einen Datenschutzbeauftragten." Und das ist Kai Braun vom Schulamt Erding, das für die Grund- und Mittelschulen im Landkreis zuständig ist. "Durch die DSGVO hat sich in den wesentlichen Bereichen des Schullebens nichts geändert. Es ist eher umgekehrt, dass die DSGVO die bereits von den Schulen ergriffenen Maßnahmen bestätigt hat", sagt er. Die Änderungen würden eher formale Dinge wie das Notenverwaltungsprogramm betreffen. Zur Umsetzung der DSGVO an Schulen hat das Kultusministerium eine Handreichung "Erste Schritte" herausgegeben. Weitere seien geplant und würden sicherlich folgen, sagt Braun.

Auf so eine Hilfe hofft die Leitung der Mädchenrealschule Heilig Blut. Sie hält sich sehr genau an die neuen Verordnung, daher fällt viel Arbeit an. Die Schule müsse "Formulare erstellen, Einwilligungen von Schülern und Eltern erneut einholen". Es gebe einen "riesigen Papierkram bei den Jahresberichten", sagt Schulleiter Josef Grundner. Wenn man alles genau nehmen würde, wäre die Verordnung, "so wie es da steht, nicht umsetzbar", vor allem nicht "nebenbei im normalen Schulalltag". Bei all dem verwaltungstechnischen Aufwand helfe auch kein Datenschutzbeauftragter. Die zwei Mal vierstündige Fortbildung sei in etwa so, wie "wenn man in zwei Stunden Schwimmen lernt", sagt Grundner. Die Theorie sei nett, aber man bräuchte "mindestens eine Vollzeitkraft", um die Verordnung korrekt umsetzen zu können.

An der Herzog-Tassilo-Realschule wurde dagegen lediglich die Homepage um die Neuerungen der DSGVO ergänzt. "Unmittelbare Änderungen ergeben sich nicht", so der stellvertretende Schulleiter Gerd Neubert. Der Umgang mit personenbezogenen Daten sei schon vorher klar geregelt gewesen und mittels Einwilligungserklärung der Eltern auch "explizit eingehalten".

Auch am Anne-Frank Gymnasium wird am Schuljahresanfang abgefragt, ob Schülerdaten im Jahresbericht veröffentlicht werden dürfen. Allerdings sei "das Bewusstsein geschärft", so Harald Steinhofer, Datenschutzbeauftragter der Schule. Um die Veröffentlichung von Schülerdaten und Bildern müsse sich "schon immer die Presse selbst kümmern", sagt Steinhofer. Am Gymnasium Dorfen arbeitet man zusätzlich an einem neuen Medienkonzept, dass den Schülern den "verantwortungsvollen Umgang mit eigenen und fremden Daten" lehren soll. Die Auswirkungen der DSGVO auf das Schulleben seien "recht gering", sagt Andrea Hafner, Schulleiterin am Gymnasium.

Bei Ausflügen sind die Einrichtungen dafür verantwortlich abzuklären, ob einer Veröffentlichung zugestimmt wurde oder nicht. Heike Schmidt-Kronseder, Leiterin des Franz-Xaver-Stahl Museums, darf Bilder von Schulklassen, die in dem Museum zu Besuch waren, nur veröffentlichen, wie sie sagt, wenn sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Lehrer dazu hat. Das gleiche gilt, wenn die Bilder an die Presse weitergegeben werden. Von den Kindern sind in der Schule die einzelnen Einwilligungen hinterlegt. Im Museum werde mit den Fotos "sehr sensibel umgegangen und sie werden nicht archiviert", so Schmidt-Kronseder. Schade sei es, nur wenn "Kinder aufgrund nicht gelieferter Unterschrift der Eltern nicht fotografiert werden dürfen". Manche Kinder seien darüber "sehr traurig, denn es ist für ein Kind schön, in der Zeitung zu sein".

© SZ vom 31.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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