CSU-Landrat gegen Grünen-Kreisrat:Eskalation

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Martin Bayerstorfer verklagt Stephan Glaubitz wegen einer Äußerung zur Flüchtlingspolitik. Es geht auch um sehr viel Geld

Von Florian Tempel, Erding

"Das ist ein völlig exzeptioneller Fall", sagt Jerzy Montag. "So etwas hat es in Bayern noch nicht gegeben." Die außergewöhnliche Sache, in der der ehemalige Bundestagsabgeordnete als Rechtsanwalt tätig wird, heißt "Freistaat Bayern gegen Stephan Glaubitz". Dem Grünen-Kreisrat aus Walpertskirchen werden "ehrenrührige Behauptungen über die Ausländerbehörde des Landratsamtes Erding" vorgeworfen. Glaubitz hatte den von Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) vorgegebenen harten Kurs bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Asylbewerber scharf kritisiert. Nun soll er, auf Betreiben Bayerstorfers, dazu verurteilt werden, vorformulierte "Richtigstellungen" zu veröffentlichen und mehrere Tausend Euro zu zahlen.

Glaubitz sagt, er sei "fassungslos". Schon seit Monaten geht es mit anwaltlichen Schreiben hin und her, aber er dachte, der Zwist sei beendet. Doch nun liegt die Klageschrift mit einem Streitwert von knapp 92 000 Euro vor. Im schlimmsten Fall, das hat Anwalt Montag nachgerechnet, kommen auf seinen Mandant am Ende 45 000 Euro Prozesskosten zu.

Die Geschichte hatte ihren Ausgangspunkt in der Kreistagssitzung am 18. Dezember 2017. Wenige Minuten, bevor Glaubitz und Bayerstorfer aneinander gerieten, hatte Georg Els, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, seiner Hoffnung auf einen "Klimawandel im Kreistag" Ausdruck verliehen. Die Worte waren vor allem an Landrat Bayerstorfer adressiert: "Mich hat es schon in der Vergangenheit gestört, dass ab und an Kreisräte, die andere Meinungen vertreten haben, oder Meinungen haben, die nicht immer deckungskonform sind, dass diese ein bisschen als Sparringspartner verwenden werden."

Kurz darauf meldet sich Glaubitz zu Wort. Er kritisiert, so steht es im Protokoll, dass er bei der Arbeit in den Helferkreisen erlebt habe, "wie pauschal, fast mit Serienbriefen, Arbeitserlaubnisse verweigert wurden". Bayerstorfer reagiert wütend. Es sei eine "Unverschämtheit", ihm Integrationsfeindlichkeit vorzuwerfen. Er halte sich an "Recht und Gesetz", was sich auch darin zeige, dass nicht ein Fall einer abgelehnten Arbeitserlaubnis von einem Gericht beanstandet worden sei. Wenn Glaubitz einen anderen Fall kenne, solle er ihn nennen. Glaubitz sagt, das werde er tun. Im Januar wird er dazu noch einmal per E-Mail aufgefordert. In der Antwort schreibt er, dass es zu einem Missverständnis gekommen sei. Er habe keine gerichtlichen Verfahren, sondern die behördlichen Genehmigungsverfahren gemeint. Er bittet darum, diesen Umstand im Protokoll zu vermerken, und er entschuldigt sich wortreich, dass er etwas verwechselt habe.

Vier Monate später kommt die Reaktion aus dem Landratsamt. In einer Pressemitteilung heißt es, der Grünen-Kreisrat habe eine falsche Aussage zurückgenommen, jedoch gleichzeitig versucht, das Protokoll der Kreistagssitzung abändern zu lassen, was gewissermaßen versuchte Urkundenfälschung sei.

Glaubitz kontert mit einem Leserbrief im Erdinger Anzeiger und mit einer Erklärung in eigener Sache auf der Internetseite der Grünen. Darin macht er klar, dass er seine Kritik am Landratsamt zu den Arbeitsgenehmigungen keineswegs zurückgenommen habe und den restriktiven Erdinger Kurs weiterhin sehr kritisch sehe. Er stellt außerdem eine E-Mail dazu, in der er mit harten Ausdrücken der Behörde vorwirft, sie würde überaus viele Anträge auf Arbeitserlaubnis ohne gute Gründe ablehnen.

Es folgt die nächste Stufe der Eskalation. Glaubitz erhält im Juni ein Schreiben von der Münchner Kanzlei Romatka & Collegen. Die Anwälte sind, wie die Vollmacht zeigt, von Landrat Bayerstorfer beauftragt. Glaubitz soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, da er "unwahre Behauptungen verbreitet" habe. Glaubitz nimmt sich Jerzy Montag als Anwalt, der die Forderungen zum Teil zurückweist, seinem Mandanten aber rät, einen Teil zu akzeptieren. Glaubitz verpflichtet sich, die härtesten Formulierungen seiner Kritik nicht mehr zu wiederholen: Nichts mehr von "hunderten Fällen", in denen "willkürlich, unter Angabe falscher Gründe, ohne Einzelfallprüfung und somit pauschal" Anträge abgelehnt worden seien.

Doch das reicht Bayerstorfer nicht. Seine Anwälte fordern nun von Glaubitz, eine "Richtigstellung" zu veröffentlichen und drohen mit einer Klage. Sie schreiben, das Landratsamt sei Opfer einer "üblen Nachrede" durch "ehrenrührige Falschbehauptungen" geworden. Anwalt Montag argumentiert dagegen. Sein Mandant habe das Landratsamt nicht derart beleidigt, dass dieses nun gegen ihn vorgehen könnte. Es wird immer komplizierter, beide Seiten zitieren die wenigen Urteile in ähnlichen Fällen, legen sie so oder anders aus.

Glaubitz will sich nicht den Mund verbieten lassen. Er verfasst eine zwei Seiten lange Erklärung, die er wieder auf der Internetseite des Grünen-Kreisverbands veröffentlicht. Im Ton nicht mehr polemisch, kritisiert er, was seiner Ansicht nach bei den Arbeitserlaubnissen in Erding falsch läuft. Bayerstorfer und seine Anwälte wollen ihm auch das nicht durchgehen lassen und reichen Klage ein. Am 5. Februar wird am Landgericht Landshut verhandelt.

Jerzy Montag sagt, dass ihn mehr noch als die rechtlichen Gesichtspunkt eines bewege: "Ein normaler Streit zwischen der oppositionellen Kreistagsfraktion der Grünen und dem Regierungschef Bayerstorfer wird mit den Mitteln der Justiz ausgefochten." Dass das Gerichtsverfahren für seinen Mandaten sehr, sehr teuer werden könne, mache den Fall besonders bedenklich. "Er wird dazu benutzt, einen Oppositionellen womöglich existenziell zu vernichten."

© SZ vom 08.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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