Beispielhaften Fall:Rückwärts mit vereister Scheibe

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Amtsgericht Erding: Falschparkerin trifft keine Mitschuld an Blechschaden

Das Amtsgericht Erding hat in einem beispielhaften Fall geklärt, dass ein Autofahrer, der beim Ausparken ein anderes Fahrzeug rammt, auch dann zu hundert Prozent für den Schaden haften muss, wenn das beschädigte Auto regelwidrig abgestellt war.

Im konkreten Fall hatte eine Frau ihren Wagen über Nacht auf einem Anwohnerparkplatz in der Johann-Sebastian-Bach-Straße in Erding neben er abmarkierten Parkfläche abgestellt. Ein Nachbar stieß am nächsten Morgen beim Rückwärtsfahren aus seiner Parkbucht gegen das wenigen Meter dahinter querstehende Auto. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von fast 900 Euro.

Der Unfallverursacher hatte das Auto nicht gesehen, da seine Heckscheibe vereist und nicht frei gekratzt war. Der Mann hatte das nicht getan, weil er nicht damit gerechnet hatte, dass hinter seinem Fahrzeug ein Auto stehe - weil ja dort eigentlich kein Fahrzeug stehen dürfte. Deshalb wollte er auch nicht für den gesamten Schaden aufkommen. Seine Versicherung argumentierte, die Frau treffe durch das regelwidrige Parken eine sogenannte Mithaftungsquote von 30 Prozent. Das angeblich rücksichtslose Parken des Frau stelle einen gravierenden Verstoß gegen das auf einem Privatgelände geltende gegenseitige Rücksichtnahmegebot dar. Das Ausparken sei - im rechtlichen Sinn - so erheblich erschwert worden, dass der Mann nicht allein schuld sei.

Das Amtsgericht Erding sah das nicht so. Ob falsche geparkt oder nicht: Ein Autofahrer müsse sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass andere nicht gefährdet werden. Zudem sei er dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht durch vereiste Scheiben beeinträchtigt werden. Er habe sich somit sorgfaltswidrig verhalten, indem er darauf vertraute, dass hinter ihm kein Fahrzeug irregulär parkt. Auch in der Berufungsverhandlung am Landgericht Landshut kam der Unfallverursacher mit seiner Ansicht nicht weit. Der Richter der zweiten Instanz wies ihn darauf hin, dass er die Rechtslage genauso bewerte wie das Amtsgericht Erding. Der Mann zog daraufhin seine Berufung zurück und das Urteil wurde rechtskräftig.

© SZ vom 18.02.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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