Ausländerbehörde:Landratsamt weist Grünen-Antrag ab

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Arbeitsverbote für Flüchtlinge seien stets Einzelfallentscheidung

Das Landratsamt Erding hat umgehend auf den Antrag der Kreistags-Grünen reagiert, die in den vergangenen Wochen erteilten Arbeitsverbote für Flüchtlinge in jedem Einzelfall noch einmal zu prüfen. Die Grünen hatten gefordert, dass insbesondere Arbeitsverbote für Flüchtlinge aus Afghanistan nicht mit der Begründung, Afghanen hätten keine gute Bleibeperspektive in Deutschland, aufrecht erhalten werden dürften. Das Landratsamt sieht jedoch keinen Anlass für eine Überprüfung von Arbeitsverboten.

Das Landratsamt schreibt dazu: "Es gab und gibt kein pauschales Arbeitsverbot für afghanische Asylbewerber." Jeder "Antrag auf Beschäftigungserlaubnis" werde von der Ausländerbehörde stets "im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung unter Berücksichtigung und Bewertung aller Punkte, die für und gegen die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis sprechen" entschieden. Es sei gar nicht zutreffend, dass das bayerische Innenministerium eine Dienstanweisung herausgegeben haben, laut der nur noch Flüchtlinge mit einer sogenannten guten Bleibeperspektive eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen dürften. "Im Landkreis Erding gab es bisher auch keinen einzigen afghanischen Asylbewerber, bei dem die Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis nur aufgrund der Bleibeperspektive abgelehnt hat", heißt es weiter. Die "Anerkennungsquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge" stelle zwar "einen wesentlichen, aber nicht den einzigen Gesichtspunkt bei der Ermessensausübung dar".

Übersetzt heißt das: Wenn Arbeitsverbote ausgesprochen wurden, habe das andere Gründe gehabt als die Anerkennungsquote für Flüchtlinge aus einem bestimmten Land. Das Landratsamt räumt aber ein, dass in den vergangenen Wochen womöglich "in Einzelfällen" die vermeintlich schlechte Bleibeperspektive von Afghanen als negatives Argument in ein Arbeitsverbot eingeflossen sei. "In der endgültigen Entscheidung" - offenbar sind die entsprechenden Fälle noch nicht abgeschlossen - werde man die Anerkennungsquote von Afghanen nunmehr "weder zugunsten noch zu Lasten" werten.

"Überdies", weist das Landratsamt daraufhin, dass der Kreistag gar keine Zuständigkeit habe, der Ausländerbehörde Anweisungen zu geben.

© SZ vom 15.02.2017 / flo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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