Arbeitserlaubnis für Geflüchtete:Anfrage an die Staatsregierung

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Landtagsabgeordnete thematisiert die Klage gegen Kreisrat Glaubitz

Von Florian Tempel, Erding

Die Landtagsabgeordnete Gülseren Demirel (Grüne) hat eine umfangreiche schriftliche Anfrage an die Staatsregierung zum Fall "Freistaat gegen Stephan Glaubitz" und zur Behördenpraxis bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Geflüchtete gestellt. Demirel fragt als erstes, ob die bayerische Staatsregierung überhaupt Kenntnis von der am Landgericht Landshut eingereichten Klage habe. Dazu möchte die Abgeordnete wissen, "aus welchen Gründen die Staatsregierung die Einreichung der Klage beziehungsweise ihre Genehmigung befürwortet" habe. Bislang deutet nichts daraufhin, dass eine dem Landratsamt Erding übergeordnete Stelle in der Staatsregierung vorab involviert war. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) hat sich am vergangenen Freitag in seiner Jahrespressekonferenz zu der Klage gegen Glaubitz geäußert und nichts in dieser Hinsicht erwähnt. Dass der Freistaat als Kläger auftritt, ist eher ein formaler Aspekt, da eine Behörde nicht selbst klagen kann.

Demirel fragt weiter, "ob die Staatsregierung das Prozessrisiko konkret benennen kann, das hierdurch auf den Haushalt des Freistaats Bayern zukommen kann". Glaubitz' Anwalt Jerzy Montag hat anhand des auf knapp 92 000 Euro festgesetzten Streitwerts errechnet, dass beim Gang durch drei Instanzen - Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof (BGH) - sich die Kosten auf mehr als 45 000 Euro aufsummieren würden. Wenn sein Mandant zum Beispiel in den ersten beiden Instanzen gewänne, der BGH aber im dritten und letzten Durchgang gegen ihn entscheiden würde, müsste Glaubitz diese Summe zahlen. Andersherum bedeutet Montags Rechnung aber auch, dass der Freistaat ein ebenso großes finanzielles Prozessrisiko hat - wenngleich den Staat 45 000 Euro weitaus weniger hart träfen als einen einzelnen Menschen.

Im Weiteren geht es Gülseren Demirel darum, wie unterschiedlich in Bayern mit Anträgen von Geflüchteten auf Arbeitserlaubnis umgegangen wird. Sie fordert die Staatsregierung auf, alle diesbezüglichen Weisungen bekannt zu machen und dem Landtag vorzulegen. Außerdem fragt sie nach der Zahl der Ablehnungen in 2017 und 2018 und auf welchen Gründen diese basieren.

© SZ vom 19.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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