Anklage :Schrecklicher Unfall an Heiligabend

Lesezeit: 2 min

Angetrunkener Fahrer fährt an Fußgängerampel zwei Kinder und deren Oma an. Am Amtsgericht wird er nun zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße verurteilt

Von Thomas Daller, Erding

Es war an Heiligabend im vergangenen Jahr in Neuching: Nach dem Besuch der Kinderchristmette ging ein Vater mit seinen beiden dreijährigen Söhnen und der Oma gegen 18.20 Uhr nach Hause, wo schon die Geschenke unter dem Baum lagen. An der Druckknopfampel in der Münchner Straße warteten sie auf Grün, überquerten dann die Straße und wurden dabei von einem dunklem Golf erfasst, der ungebremst in die Fußgängergruppe fuhr. Die Oma wurde schwer verletzt in die Intensivstation gebracht, auch die beiden Buben kamen ins Krankenhaus. Der Fahrer, der einen Wert von 1,05 Promille hatte, wurde am Dienstag am Amtsgericht Erding zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt sowie zu einer Geldbuße von 1500 Euro.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 40-jährigen Autofahrer fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor. Der Angeklagte sagte, er sei schuldig, es tue ihm leid, er habe die Ampel nicht gesehen. "Ich habe nur einen Schrei gehört und sofort das Auto angehalten." Er habe tagsüber ein paar Bier getrunken und wollte abends noch zur Bank fahren, um einen Kontoauszug zu holen. "Sie hatten großes Glück, dass keiner der Beteiligten verstorben ist", sagte Richter Michael Levkaditis.

"Es war eine unschöne Szenerie", sagte der Polizeibeamte, der den Unfall aufgenommen hatte. Die Familie, deren Oma und die beiden Kinder verletzt wurden, wohne direkt am Unfallort. Der Fahrer sei "beinahe ungebremst in die Leute gefahren". Auf Nachfrage bestätigte er: "Die Ampel hat funktioniert."

Ein weiterer Zeuge war damals mit Frau und Kind in der Kinderchristmette und ebenfalls auf dem Heimweg, als der Unfall geschah. "Wir haben uns an der Ampel noch frohe Weihnachten gewünscht und gewartet, dass sie grün wird." Dann sei man über die Straße gegangen und plötzlich sei das Auto auf sie zugekommen: "Das Auto hat die zwei Kinder und die ältere Frau voll auf die Motorhaube genommen. Sie lag danach auf der Straße direkt neben der Fahrertür und war nicht ansprechbar."

Die Oma erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und ist seit dem Unfall auf Krücken angewiesen. Einer der beiden Söhne erlitt multiple Schürfungen und Prellungen und Hämatome am Kopf, der andere verlor einen Zahn. Beide Kinder verarbeiten den Unfall in einer Therapie. "Es ist ein absolutes Wunder, dass den Kindern nicht mehr passiert ist", sagte der Vater als Zeuge aus. Die Oma habe aber bleibende Schäden davon getragen und nehme seither Schmerzmittel.

Aus einem Gutachten ging zudem hervor, dass der Wagen etwa 37 bis 44 Stundenkilometer schnell fuhr und dass das Abblendlicht zu tief eingestellt war, sodass die dunkel gekleidete Fußgängergruppe vergleichsweise spät vom Lichtkegel erfasst wurde.

Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Monate auf Bewährung und eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro für einen sozialen Zweck. Der Angeklagte sei zwar bisher weder straf- noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten, aber ihm hätte klar sein müssen, dass er so alkoholisiert nicht mehr fahren durfte.

Die Verteidigung plädierte auf sechs Monate zur Bewährung. Der Angeklagte sei selbst Vater und bereue den Unfall zutiefst. Richter Lefkaditis ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus und verurteilte den Angeklagten zu acht Monaten auf Bewährung. Darüber hinaus muss er eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro leisten, zahlbar in Raten. Ferner wird die Führerscheinstelle angewiesen, dem Angeklagten frühestens in zwölf Monaten wieder eine Fahrerlaubnis auszustellen. "Sie haben in angetrunkenem Zustand drei Menschen verletzt, zwei davon schwer", sagte Lefkaditis. Für die Betroffenen seien die Folgen immer noch greifbar.

© SZ vom 09.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: