Angeklagter bleibt in U-Haft:Sechs Monate Haft nach Verstoß gegen Auflagen

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Amtsgericht Erding gewährt keine Bewährung für Intensivstraftäter aus Aufkirchner Unterkunft - Berufungsverfahren läuft

Von Regina Bluhme, Erding

Sechs Monate Haft ohne Bewährung, weil er zweimal gegen die Auflagen verstoßen hat: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Erding für den Intensivstraftäter, der Ende Mai mit einer elektronischen Fußfessel und unter strengen Auflagen in die Flüchtlingsunterkunft in Aufkirchen, Gemeinde Oberding, verlegt worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte hat Berufung eingelegt. Laut dem Erdinger Urteil muss der Mann bis auf weiteres in U-Haft bleiben.

Der Senegalese hatte bereits in Bayreuth eine knapp dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen eines Sexualdelikts komplett abgesessen. Ende Mai war er dann mit einer elektronischen Fußfessel und unter strengen Auflagen in die Flüchtlingsunterkunft in Aufkirchen verlegt worden. Eine der Weisungen lautete zum Beispiel, dass er nicht mit Frauen zusammenwohnen darf. Deswegen mussten die vier Flüchtlingsfamilien, die in Aufkirchen untergebracht waren, Knall auf Fall ausziehen. Der Mann blieb allerdings nur sehr kurz in der Aufkirchener Gemeinschaftsunterkunft. Weil er gegen die Auflagen verstoßen hatte, wurde er bereits drei Wochen nach seinem Einzug in U-Haft genommen. Seither sitzt er in Landshut ein.

Der Angeklagte stand schließlich im August vor dem zuständigen Amtsgericht Erding. Laut Stefan Priller, Pressesprecher des Amtsgerichts Erding, wegen "des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht". Und zwar in zwei Fällen. Einmal, weil er die Unterkunft außerhalb der erlaubten Zeit verlassen habe und einmal, weil er die elektronische Fußfessel nicht rechtzeitig aufgeladen habe. Wie Priller mitteilt, war der Mann vor Gericht umfassend geständig. Ein Bewährung sei nach Ansicht der Richterin aus folgenden Gründen nicht möglich gewesen: zum einen wegen der "gravierenden Vorstrafe" des Mannes und zum anderen wegen seiner negativen Sozialprognose. "Gerade im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Täters" hätten die Weisungen während der Führungsaufsicht eine wichtige und relevante Rolle gespielt, so Priller. Und umso schwerer wiege der Verstoß gegen die Auflagen. Daher sei auch keine Geldstrafe in Betracht gekommen, die im Rahmen der Strafzumessung auch möglich gewesen wäre. Die Berufungsverhandlung findet nach Angaben von Stefan Priller am Landgericht Landshut statt. Ein Termin stehe noch nicht fest. Bis dahin muss der Verurteilte in U-Haft in Landshut bleiben, das hat die Erdinger Richterin darüber hinaus bestimmt.

Die Verlegung des Senegalesen nach Aufkirchen hatte im Mai für Aufregung gesorgt. Vor allem die Kommunikation der Regierung von Oberbayern hatte im Gemeindegebiet von Oberding für Kritik gesorgt. "Desaströs" nannte zum Beispiel Bürgermeister Bernhard Mücke (CSU) den Informationsfluss, auch der Helferkreis "Starke Hände" kritisierte, dass die Familien, die gut integriert waren, innerhalb weniger Tage ausziehen mussten, "wir fühlen uns mit Füßen getreten", hatte Helferkreis-Sprecherin Andrea Hartung erklärt. Doch auch der Erdinger Oberbürgermeister Max Gotz (CSU) sowie Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) forderten mehr Informationen vonseiten der Regierung ein. Es gab regen Schriftverkehr und ein Treffen mit Regierungsvizepräsidentin Maria Els.

© SZ vom 23.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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