Amtsgericht:Zwei Jahre wegen Speeds

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35-Jähriger muss wegen Drogenhandel ins Gefängnis

Von Thomas Jordan, Erding

Ein 35-jähriger ungarischer Staatsbürger ist wegen der Einfuhr, des Besitzes und des Handels mit mehr als 400 Gramm des Amphetamins Speed und Marihuana vom Amtsgericht Erding zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Alle rechtlichen Mittel schöpfte dabei der extra aus Hannover angereiste Verteidiger des Angeklagten aus, um doch noch eine Bewährungsstrafe für seinen nicht vorbestraften Mandanten zu erreichen, der bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte. So beantragte der Rechtsanwalt direkt, nachdem die Anklageschrift verlesen worden war, ein Rechtsgespräch mit allen Prozessbeteiligten, weil sein Mandant ein Geständnis ablegen werde. Außerdem brachte der Rechtsanwalt ins Gespräch, die Straftat des 35-Jährigen als minder schweren Fall einzustufen, weil er einen Großteil der Drogen nicht habe verkaufen wollen, sondern selbst konsumiert habe. Noch während des Prozesses ließ der Anwalt, der mit seinem Mandanten auf Ungarisch kommunizierte, die Absicht, eine Verschiebung des Strafrahmens wegen minder schwerer Schuld zu erreichen, allerdings wieder fallen. Zu deutlich lagen die Mengen an Marihuana und Speed, die der Angeklagte nach Deutschland eingeführt hatte, über dem Grenzwert für "geringe Mengen" an Drogen.

Der Angeklagte selbst gab zu, dass er etwa ein Viertel der Drogen für elf Euro pro Gramm an einen Bekannten verkauft habe. Erst durch diesen Deal war die Polizei auf ihn aufmerksam geworden. Denn eben dieser Bekannte, der für die Verhandlung aus Ungarn anreiste, war als Erster festgenommen worden und hatte sich dann dazu entschlossen, den Namen des 35-Jährigen preiszugeben. Im Gerichtssaal würdigte ihn der Angeklagte keines Blickes. Ein Polizeiobermeister sagte als Zeuge aus, dass bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten die Drogen in einer Raviolidose in der Küche gefunden worden waren. Außerdem fanden die Beamten in der Wohnung, die der Angeklagte mit seiner Freundin bewohnt, eine Feinwaage und haufenweise Plastiktütchen, um die Drogen für den Verkauf zu dosieren. In einem Schrank wurde zudem Geld aus dem Erlös des Drogenverkaufs gefunden.

Bei seinem Urteilsspruch folgte das Schöffengericht unter Vorsitz des Amtsrichters Björn Schindler der Darstellung des Angeklagten, er habe die Drogen hauptsächlich selbst konsumiert und wegen des niedrigeren Einkaufspreises im Vergleich zu Deutschland aus Ungarn eingeführt, um seine Sucht zu befriedigen. Wegen der hohen Menge und der Gefährlichkeit des Amphetamins Speed verurteilte das Gericht den 35-Jährigen dennoch zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft Landshut. Der Staatsanwalt hatte es zuvor in seinem Plädoyer als "rechtliches Turnen am Hochreck" bezeichnet, den Wirkstoffgehalt aus den Speed- und Marihuanamengen zu berechnen, um auf diese Weise das Strafmaß zu ermitteln.

Amtsrichter Schindler machte dem geständigen Angeklagten allerdings Hoffnung, doch noch um einen Gefängnisaufenthalt herumzukommen. Vorausgesetzt, der Freisinger, der laut eigenen Angaben seit dem 16. Lebensjahr täglich Drogen konsumiert, entschließe sich, eine Therapie zu machen. Dann sei "die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie nicht ins Gefängnis müssen", sagte Schindler.

© SZ vom 01.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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