Amtsgericht:Kaum zu bändigen

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22-Jähriger randaliert und attackiert unter Alkohol Polizeibeamte - und kommt glimpflich davon

Von Thomas Daller, Erding

Ein Jahr Haft auf Bewährung hat ein 22-jähriger anerkannter Flüchtling aus Somalia bekommen, der im vergangenen Jahr bei drei Gelegenheiten randaliert hat und sich dann mit Tritten, Spucken und Beleidigungen gegen Polizeibeamte zur Wehr gesetzt hat. Zwei Vorfälle geschahen in den Asylbewerberunterkünften in Oberding und Dorfen, der dritte bei der 45-Jahr-Feier des Dorfener Jugendzentrums. Jedes Mal stand der Angeklagte dabei ganz erheblich unter Alkoholeinfluss. Die Bewährungsauflage sieht daher vor, dass er drei Jahre lang keinen Tropfen Alkohol mehr trinken darf. Vierteljährlich muss er auf eigene Kosten Urin- und Haarproben untersuchen lassen.

Die 320 Euro, die er monatlich bekommen hatte, hat er damals zum Großteil in Schnaps umgesetzt und täglich ein bis zwei Flaschen getrunken. Das konnte nicht gut gehen: Am 25. März 2018 randalierte er betrunken im Fitnessraum der Asylbewerberunterkunft in Oberding und zerstörte Trainingsgeräte. Die Security rief die Polizei, die vier Mann benötigte, um ihn zu bändigen. Er schlug mit seinem Kopf gegen die Wand, schlug mit den Füßen aus und musste an Händen und Füßen gefesselt werden, damit man ihn erst ins Klinikum Erding und dann ins Bezirkskrankenhaus Taufkirchen bringen konnte.

Der nächste Vorfall ereignete sich am 23. Juni, als er während der Vorbereitungen für die 45-Jahr-Feier im Hinterhof des Jugendzentrums Dorfen auftauchte; mit einer halb vollen Flasche Schnaps in der Hand. Die Verantwortlichen des Jugendzentrums wiesen ihn erst freundlich darauf hin, dass Schnaps auf dem Gelände des Jugendzentrums verboten sei. Weil er das ignorierte, erteilten sie ihm Hausverbot. Als auch das nichts fruchtete, nahmen sie ihm den Schnaps weg und kippten ihn aus. Er fing an zu randalieren und sie zu bedrohen, und weil sich eine Eskalation abzeichnete, rief man die Polizei. Als die Beamten eintrafen, bespuckte er sie und griff sogar nach der Dienstwaffe eines Polizisten. Bei seiner Festnahme leistete er erheblichen Widerstand und trat einen Beamten in die Wade. Die Polizisten mussten nicht nur Handschellen, sondern auch eine Spuckschutzhaube einsetzen. Zudem beleidigte er sie mehrmals. Ein Alkotest konnte erst Stunden später gemacht werden, als er sich beruhigt hatte. Zur Tatzeit muss er etwa zwei Promille gehabt haben.

Am 16. Juli wurde die Dorfener Polizei erneut wegen des Somaliers gerufen; in die Unterkunft am Bahndamm, wo er eine körperliche Auseinandersetzung mit zwei anderen Flüchtlingen gehabt hatte. Der Somalier blutete an der Schläfe, ein anderer aus einer Wunde an der Hand. Nachdem er mit Handschellen gefesselt war und in den Rettungswagen einsteigen sollte, zerschlug er mit dem Kopf die Heckscheibe des Autos und spuckte mit Blut nach den Polizisten. Während der Fahrt ins Klinikum drohte er den Beamten, er habe eine Waffe und werde sie alle töten.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung in mehreren Fällen sowie Sachbeschädigung. Sie forderte ein Jahr und einen Monat auf Bewährung sowie strenge Bewährungsauflagen hinsichtlich einer Abstinenz. Sein Pflichtverteidiger hielt eine "deutliche Geldstrafe" für angemessen. Der Angeklagte wies darauf hin, dass er seit September vergangenen Jahres einen Job als Lagerarbeiter habe und seither keinen Schnaps mehr trinke: "Nur noch fünf Bier am Samstag."

Richter Andreas Wassermann verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr Haft auf Bewährung, die widerrufen wird, wenn sich bei den Proben in den nächsten drei Jahren herausstellt, dass er weiterhin trinkt. Außerdem muss er acht Alkoholsuchtgespräche bei Prop absolvieren. Der Angeklagte ist damit noch glimpflich davon gekommen. Genau wegen solcher Vorfälle hat der Gesetzgeber 2017 das Strafrecht bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte geändert. Der Strafrahmen wurde von bis zu drei Jahren auf bis zu fünf Jahre verschärft. Begründet wurde dies mit der besonderen Schutzerfordernis von Polizeibeamten bei Diensthandlungen.

© SZ vom 26.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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