Amtsgericht:Fahrlässig statt vorsätzlich

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Schmerzmittel bringen 63-Jährige am Flughafen in den Verdacht, Drogen nach Deutschland einführen zu wollen

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Als die 63-Jährige am 1. Mai 2019 in Istanbul in den Flieger stieg, hatte sie sich bestimmt nicht gedacht, dass sie knapp eineinhalb Jahre später auf der Anklagebank des Amtsgerichts Erding sitzen würde. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Drogenhandel. Zollbeamte hatten nach ihrer Ankunft am Flughafen München bei ihr 370 Tabletten eines starken Schmerzmittels gefunden, das unter das deutsche Betäubungsmittelgesetz fällt. Die Frau wurde verhaftet und erst nach Zahlung von 1000 Euro wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Björn Schindler stellte das Verfahren nun aber ein, da man der Angeklagten nicht nachweisen konnte, dass sie vorsätzlich gehandelt hatte, als sie mit den verschreibungspflichtigem Mittel nach Deutschland einreiste. Es habe sich eher um eine Fahrlässigkeit gehandelt, sagte Schindler, kein Verbrechen.

Dass die Frau Schmerzmittel benötigte, war schon bei ihrem Eintreffen im Gerichtssaal ersichtlich. Gestützt von ihrem Sohn erreichte sie nur unter offensichtlichen Schmerzen den Platz auf der Anklagebank. Die Palästinenserin erklärte über einen Dolmetscher, dass sie schon seit Jahren Schmerzmittel nehme und bei insgesamt vier Ärzten in Syrien wegen verschiedener körperlicher Probleme in Behandlung sei. Sie selbst wohne seit vier Jahren in den Niederlanden, was auch ihr letztendliches Flugziel gewesen sei. Sie habe in Deutschland nur ihren Sohn besuchen wollen, und sei deshalb nach München geflogen. Für die Schmerzmittel legte sie ein ärztliches Attest vor, in dem stand, dass sie die Tabletten alle zwölf Stunden einnehmen müsse. In Damaskus habe ihr ihre Schwester die Tabletten aus einer Apotheke besorgt - für umgerechnet sechs Euro die Schachtel. Ihr Verteidiger sagte, seine Mandantin habe nie gedacht, dass die Mitnahme der Medikamente nach Deutschland eine strafbare Handlung sei.

Dem schloss sich auch das Schöffengericht nach einem nichtöffentlichen Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger an. Eine vorsätzliche Einfuhr zum Zweck des Drogenhandels - was mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird -, sei nicht nachweisbar, räumte letztlich auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ein. Es handle sich höchstens um eine fahrlässige Tat der älteren Frau, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden könnte.

"Es war kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen", sagte Amtsrichter Schindler in der Urteilsbegründung. Nachdem die Angeklagte zudem ihren Verzicht auf die 1000 Euro Sicherheitsleistung, die sie am Flughafen gezahlt hatte, erklärt hatte, die damit der Staatskasse zufallen, wurde das Verfahren eingestellt. Die 370 beschlagnahmten Tabletten bleiben ebenfalls in Staatsbesitz.

© SZ vom 25.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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