Am Flughafen ertappt:Säumige Schuldnerin kann Haft vermeiden

Wenn man bei den Falschen seine Schulden nicht bezahlt, winkt schnell einmal eine Gefängnisstrafe. Das musste jetzt eine 36-jährige Frau feststellen. Die Frau wurde von der bayerischen Justiz gesucht, weil sie die gegen sie verhängte Geldstrafe nur zum Teil bezahlt hatte. Bei ihrer Ausreise nach Istanbul hat sich die Wahl-Berlinerin am Freitag, 4. Oktober im Fahndungsnetz der Bundespolizei verfangen. Die Beamten entdeckten bei der Kontrolle der Frau eine Fahndungsnotiz der Münchner Staatsanwaltschaft.

Das Amtsgericht München hatte die 36-jährige im März dieses Jahres wegen Körperverletzung zu 1400 Euro oder 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Daraufhin hatte die damals noch in München wohnende Frau wohl mit dem Gericht Ratenzahlung vereinbart und anfangs einen kleinen Teil des geforderten Betrags bezahlt, bevor drei Monate später die Zahlungen aus und restliche 1200 Euro übrig geblieben waren. Die säumige Zahlerin war offenbar für die bayerische Justiz auch nicht mehr greifbar. Daher schrieb die Staatsanwaltschaft München I die Untergetauchte Mitte Juni 2019 mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung aus. Laut aktuellem Haftbefehl hatte die Gesuchte noch eine Reststrafe von eben diesen 1200 Euro plus 78,50 Euro für die Verfahrenskosten zu bezahlen oder ersatzweise 60 Tage Haft abzusitzen.

Nachdem Bundespolizisten am Münchner Flughafen die Frau jetzt vor ihrem Flug nach Istanbul verhaftet hatten, zahlte sie den fälligen Restbetrag in vollem Umfang bei der Bundespolizei ein. So konnte sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Wache verlassen, heißt es in einer Pressemitteilung.

© SZ vom 08.10.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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