Am Flufhafen aufgeflogen:Zu plump gefälscht

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Gerichte verurteilen Schleuserin und ihren chinesischen Kunden

Die Amtsgerichte in Erding und München haben nach Ermittlungen der Bundespolizei am Münchner Flughafen mehrmonatige Haftstrafen gegen eine Schleuserin aus Singapur und ihren chinesischen Kunden verhängt. Mit einem gefälschten singapurischen Pass hatte der chinesische Staatsangehörige im November 2014 versucht, Bundespolizisten am Münchner Flughafen bei der Ausreisekontrolle nach Toronto zu überlisten. Seine Begleiterin war als seine Englisch-Dolmetscherin und Reiseführerin aufgetreten.

Der 23-jährige Mann und die 22-jährige Frau hatten den Beamten singapurische Pässe vorlegt. Die Bundespolizisten hatten den Reisepass des Mannes sofort als komplette Fälschung erkannt. Der 23-Jährige hatte ihnen zudem noch einen singapurischen Führerschein übergeben, der sich ebenfalls als Fälschung herausstellen sollte. Die Frau hatte echte Dokumente.

Die erfahrenen Beamten hatten schnell den Verdacht, eine Schleuserin mit ihrem Kunden erwischt zu haben. Die Beamten hatten die beiden daher vorläufig festgenommen; den Mann wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, seine Begleiterin wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern. Ein Haftrichter hatte die beiden anschließend bis zu den Hauptverhandlungen in Untersuchungshaft nehmen lassen.

Zusammen mit den Staatsanwaltschaften München I und Landshut hatten die Ermittler der Bundespolizei am Münchner Airport jeweils Ermittlungsverfahren geführt, im Laufe derer sich die Verdachtsmomente erhärtet hatten. Dies führte schließlich zur Anklage und letztendlich zu den Urteilen.

Ein Richter am Erdinger Amtsgericht hat den Chinesen wegen Urkundenfälschung, Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts zu zehn Monaten Haft verurteilt. Die Schleuserin hat ein Münchener Amtsrichter zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr wegen Einschleusens von Ausländern und Beihilfe zur Urkundenfälschung verurteilt. Beide Haftstrafen sind auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden.

© SZ vom 14.08.2015 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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