50-jähriger Angeklagter im letzten Moment gerettet:Pizzamachen endet fast tödlich

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Betrunkener macht statt des Ofens die Herdplatte an, es kommt zum Brand mit mehr als 120 000 Euro Schaden. Am Amtsgericht wird der Mann jetzt zu 13 000 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Der 50-jährige Angeklagte hatte sich am 24. Mai diesen Jahres nur noch schnell gegen 23.30 Uhr eine Fertigpizza machen wollen. Am Schluss stand nicht nur die gesamte Küche in Brand, seine Wohnung und die darüber und der Hausgang wurden komplett verrußt. Insgesamt entstand weit mehr als 120 000 Euro Sachschaden. Und nur dem Glück und dem raschen Eingreifen der Feuerwehr ist es zu verdanken, dass keine Menschen verletzt wurden, wie auch Amtsrichterin Michaela Wawerla sagte. Sie verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 65 Euro wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Viel zur Brandursache war von dem Angeklagten nicht zu erfahren. Auf die Frage, was er zu dem sagen kann, was ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, meinte er nur: "Stimmt ja eigentlich, aber ich kann mich daran überhaupt nicht mehr erinnern, nur noch an das, was am Nachmittag passiert ist. Das nächste ist, dass ich gegen 8 oder 9 Uhr im Krankenhaus aufgewacht bin."

Laut den Ermittlungen war der 50-Jährige gegen 23.30 Uhr betrunken in seine Wohnung in der Ganghofer Straße heim gekommen - mit rund 2,1 Promille Alkohol im Blut, wie ein Test im Krankenhaus ergeben habe, wie der Staatsanwalt sagte. Als Brandursache habe man den Herd festgestellt. Offenbar wollte der Angeklagte zu später Stunden noch eine Pizza im Ofen fertig machen, hatte aber nicht den Ofen, sondern eine Herdplatte angestellt, auf der wohl noch der Pizzakarton lag. Er selber legte sich auf der Couch hin und schlief wohl ein. Gegen 23.45 Uhr wurde aus einem Schwelen dann ein Brand.

Den weiteren Verlauf konnte die 38-jährige Mutter, die mit ihrem Mann und ihrer fünfjährigen Tochter in der Wohnung darüber zur Brandzeit lebte, vor Gericht schildern. Sie seien alle relativ früh ins Bett gegangen und sie habe gegen 23 Uhr noch mal ihre Tochter gestillt, sei aber dann nicht mehr richtig eingeschlafen. Zum Glück für alle Beteiligten. Dass der Mieter unter ihr wohl betrunken nach Hause gekommen sei, habe sie noch mitbekommen, da er lange gebraucht habe, um überhaupt in die Wohnung zu kommen. Später sei ihr ein ungewöhnlicher Geruch aufgefallen. In ihrer Wohnung habe sie die Ursache nicht gefunden, weshalb sie vor die Türe gegangen sei. Im Treppenhaus sei alles diesig gewesen, und ein Stockwerk darunter habe sie Rauch aus der Wohnung des Angeklagten bemerkt. Daraufhin habe sie an dessen Türe geschlagen, und "Bei Dir brennt es" gerufen, doch nur Husten gehört. Die Feuerwehr, die sie sofort alarmierte, habe ihr geraten, sofort das Haus zu verlassen und nicht zu versuchen, selber den Mann zu retten, was ihre Familie dann auch getan habe.

Die rasch eintreffende Feuerwehr konnte den Angeklagten zum Glück schnell in der total verrauchten Wohnung finden und bergen. Laut einer aussagenden Polizeibeamtin, die vor Ort war, habe der Mann sogar gestützt, aber aufrecht gehenden das Haus verlassen können. Er sei umgehend ins Krankenhaus gefahren worden. Die Feuerwehr war dann noch bis 1.30 Uhr beschäftigt Glutnester zu löschen und den Rauch abzusaugen.

Laut der 38-Jährigen, deren Mutter Miteigentümerin des Hauses ist, und der Polizistin, die kurz nach Brandlöschung ins Haus schaute, war alles nur noch schwarz vor Ruß dort. Bewohnbar ist das Haus aber noch lange nicht. Die 38-Jährige schätzt, dass es noch mindestens vier bis sechs Wochen dauern wird, bis die Wohnungen saniert sind. Das hätten ihr die Experten von der Brandschutzversicherung gesagt. Seit dem Feuer lebt sie mit ihrer Familie bei ihrer Mutter, der Angeklagte bei einem Freund. Den Schaden am Haus und in den Wohnungen übernehme die Versicherung, sei ihr mitgeteilt worden.

Für den Angeklagten sieht es schlechter aus. Ihm habe seine Hausratversicherung schon gesagt, dass sie nicht zahlen werde. Er müsse sich also auf eigene Kosten neu einrichten. "Und die Brandschutzversicherung wird bestimmt auch noch auf mich zukommen", vermutet der 50-Jährige. Dazu kommen die 13 000 Euro Geldstrafe. Richterin Wawerla ermahnte ihn zudem, seinen Umgang mit Alkohol zu überdenken. Im Gegensatz zu ihm, gehe sie schon davon aus, dass er ein Problem habe, wie auch eine Verurteilung vor einem Jahr wegen Trunkenheit im Verkehr zeige. "Es hätte alles auch ganz anders ausgehen können. Letztlich hat ihnen die Zeugin ihr Leben gerettet", sagte die Amtsrichterin zum 50-Jährigen.

© SZ vom 05.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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