Vor dem Amtsgericht:Gefährlicher Sekundenschlaf

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Ein 25-jähriger Autofahrer rammt mit einem Kleintransporter einen Schulbus. Nun muss er eine Geldbuße zahlen.

Wieland Bögel

Sehr viel Glück hatte eine Gruppe Poinger Schulkinder im vergangenen September: Ein Kleintransporter rammte ihren Schulbus, doch die meisten Insassen blieben unverletzt. Lediglich ein Achtjähriger zog sich eine Beule am Kopf zu. Der Unfallverursacher, ein 25-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis, musste sich nun vor dem Amtsgericht in Ebersberg verantworten.

Der junge Mann war wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung bereits per Strafbefehl zu einem Jahr Fahrverbot und einer Geldstrafe von insgesamt 2800 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, mit der Begründung er sei wegen plötzlich auftretender Magenkrämpfe nicht in der Lage gewesen, dem Schulbus auszuweichen und deshalb unschuldig an dem Unfall.

Richterin Susanne Strubl wies den Angeklagten darauf hin, dass er kurz nach dem Unfall gegenüber mehreren Zeugen ausgesagt hatte, er sei am Steuer eingeschlafen. Sie stellte dem jungen Mann eine Reduzierung der Strafe in Aussicht, wenn er bei seiner ursprünglichen Aussage bleibe, und man damit auf eine langwierige Zeugenbefragung verzichten könne. Nach einem kurzen Gespräch mit seinem Verteidiger ging der Angeklagte auf das Angebot ein. Er sei an dem betreffenden Tag tatsächlich stark übermüdet gewesen, da er am Vorabend bis 22 Uhr gearbeitet und in der Nacht wenig geschlafen habe. Schon ab 5 Uhr morgens war er am folgenden Tag wieder unterwegs, bis ihm schließlich am Steuer die Augen zufielen, und sein Fahrzeug gegen den Schulbus prallte.

Der Verteidiger beantragte eine geringere Strafe als im Strafbefehl gefordert war. Sein Mandant sei durch die Unfallfolgen "schon gestraft", wie der Advokat erklärte. Der 25-Jährige war durch den Aufprall auf den Bus erheblich verletzt worden. Der junge Mann hatte sich ein Bein und den Kiefer gebrochen, und war in der Folge mehrere Wochen lang krankgeschrieben. Bis heute leide er als Spätfolge des Zusammenstoßes an einer teilweisen Lähmung eines Gesichtsnervs. Dagegen sei die Verletzung des Schülers eher "an der Bagatellgrenze" zu sehen.

Auch die Staatsanwaltschaft wertete die relativ schweren Verletzungen des Angeklagten zu dessen Gunsten. Sein Geständnis sei dem 25-Jährigen ebenfalls positiv anzurechnen. Trotzdem habe der Angeklagte eine Körperverletzung begangen, schließlich sei durch den von ihm verursachten Unfall ein Schulkind verletzt worden. Zudem habe er an dem Schulbus einen hohen Sachschaden von immerhin 74 000 Euro angerichtet. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Richterin Strubl schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Eine weitere Reduzierung der Strafe sei wegen des "extrem hohen Sachschadens" und dem "Gefährdungsmoment" nicht möglich. Zumindest wird sich der Verurteilte bald wieder ans Steuer setzen dürfen: Da der Führerschein des jungen Mannes bereits vor einem halben Jahr beschlagnahmt wurde, gilt die jetzt verhängte Strafe damit als abgegolten.

© SZ vom 03.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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