Stellungnahme der Flugsicherung:Rückschlag für die Windkraft

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Die Deutsche Flugsicherung wendet sich klar gegen die Ausweisung von Konzentrationsflächen rund um Radar- und Funkanlagen. Das betrifft 60 Prozent der Landkreisfläche. Der Klimaschutzmanager hofft nun auf Rat vom Gemeindetag

Barbara Mooser

Dass sich tatsächlich eines Tages mehrere große Windräder im Landkreis Ebersberg drehen werden, wird immer unwahrscheinlicher: Nicht nur die Tatsache, dass Ministerpräsident Horst Seehofer deutlich größere Abstände zu Wohngebieten vorschreiben möchte, blockiert die Planungen. Auch die Deutsche Flugsicherung hat nun deutlich gemacht, dass von ihr Widerstand zu erwarten ist - jedenfalls bei allen Anlagen, die im Radius von 15 Kilometern der Funkfeuer und Radaranlagen rund um den Münchner Flughafen liegen. Betroffen wären damit laut Klimaschutzmanager Hans Gröbmayr 60 Prozent aller Konzentrationsflächen für Windenergie im Landkreis. Er will sich nun mit Vertretern anderer betroffener Landkreise beraten. "Momentan gibt es eine allgemeine Unsicherheit, wie man damit umgehen soll", sagt er.

Die Deutsche Flugsicherung hat ihre Stellungnahme im Zuge der aktuell laufenden gemeindeübergreifenden Planung von Konzentrationsflächen für die Windenergie abgegeben. Es geht darin nicht nur um eine einzige Funk- oder Radaranlage, sondern gleich um drei: das Drehfunkfeuer VOR München in Pliening, den Radar München Süd und den Radar Großhaager Forst. Zieht man um die Standorte einen Kreis mit einem 15-Kilometer-Radius, so überschneiden sich die Kreise sogar in der Mitte und im Norden des Landkreises. Die Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung fällt deutlich aus: In diesen 15-Kilometer-Radien sollen gar keine Konzentrationsflächen für Windräder geplant werden. Grund seien "Störbeiträge, die aufgrund der bestehenden Situation nicht akzeptabel sind". Mit einer so weitgehenden Forderung hätte Hans Gröbmayr, wie er betont, keinesfalls gerechnet: "Derartig rigorose Stellungnahmen sind neu", sagt er. Dies hätten ihm auch Kollegen aus Nachbarlandkreisen bestätigt, die ähnliche Stellungnahmen erhalten hätten.

Bisher seien auch in Schutzzonen Windräder möglich gewesen - nur habe eben jeder Einzelfall geprüft werden müssen. Konzentrationsflächen seien aber auch hier notwendig, um diese Einzelvorhaben für die Bevölkerung verträglich zu planen. Er sei davon ausgegangen, dass an dieser Praxis auch weiter festgehalten werde, sagt der Klimaschutzmanager. Wie der neue Kurs der Flugsicherung nun einzuschätzen sei, darüber seien auch die Juristen derzeit ratlos. Gröbmayr will sich nun nicht nur mit den Rechtsexperten vom Bayerischen Gemeindetag zusammensetzen, sondern auch mit Kollegen aus anderen Landkreisen rund um den Flughafen. Wichtig sei letztlich, eine rechtssichere Abwägung zu treffen, unterstreicht er. Tatsächlich aber macht der Leiter der Fachabteilung Navigationsdienste bei der Deutschen Flugsicherung, Stefan Naerlich, nicht allzu viel Hoffnung, dass die Windkraft in weiten Teilen des Landkreises künftig eine allzu große Rolle spielen wird.

Die strengen Vorgaben stammten von der International Civil Aviation Organization (ICAO) und müssten eingehalten werden. "Dieser Bereich ist tatsächlich für Windkraftanlagen schon sehr ungünstig", sagt er zur Situation im Landkreis. Windkraftanlagen beeinflussten Radar und Drehfunkfeuer auf unterschiedliche Weise negativ: Windkraftanlagen könnten dazu führen, dass ein Flugzeug vom Radar nicht mehr erfasst werden könne. Bei Drehfunkfeuern könnten die Windmasten selbst oder auch die Rotoren dazu führen, dass Signale reflektiert würden und sogenannte "Winkelfehlern" verursachen: Einem Piloten könnte also beispielsweise angezeigt werden, dass er nicht in einem Winkel von zehn Grad in eine bestimmte Richtung fliege, sondern in einem Winkel von zwölf oder 13 Grad - was gravierende Konsequenzen haben könnte.

Naerlich schließt deshalb zwar nicht aus, dass innerhalb der Schutzzonen theoretisch noch das eine oder andere Windrad gebaut werden kann, "aber Anlagenschutzbereiche und Vorranggebiete beißen sich grundsätzlich ein bisschen". Ziel eines Vorranggebiets sei es schließlich, die Realisierung von Windkraftanlagen vergleichsweise einfach zu ermöglichen. In einem Anlagenschutzbereich sei das aber keinesfalls möglich, hier müsse jedes einzelne Projekt auch in Hinblick auf die Flugsicherheit bewertet und genehmigt werden. Da die Flugsicherung pauschal um eine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan der Gemeinden gebeten worden sei, sei die Antwort "recht breit" ausgefallen.

© SZ vom 02.11.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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