Pragmatischer Gemeinderat:Sparen an der Urne

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Vaterstetten will mögliche Bürgermeisterwahl aus Kostengründen mit der Landtagswahl am 15. September zusammenlegen. Die Verwaltung im Rathaus schätzt den finanziellen Vorteil auf 19 000 Euro.

Wieland Bögel

Die Vaterstettener können am 15. September ihre Stimmen für die Landtagswahl abgeben - genau wie die übrigen 9,5 Millionen Wahlberechtigten in Bayern. Doch im Gegensatz zu diesen können die Einwohner der Großgemeinde am dritten Sonntag im September vielleicht auch ein neues Gemeindeoberhaupt bestimmen - dann nämlich, wenn Vaterstettens Bürgermeister Robert Niedergesäß (CSU) am 14. April zum neuen Landrat gewählt werden sollte. Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat, in diesem Fall beide Wahlen zusammenzulegen.

"Es besteht die Möglichkeit, dass in Vaterstetten bald eine Bürgermeisterwahl stattfinden muss", erklärte Amtsinhaber Niedergesäß in der letzten Gemeinderatssitzung vor seinem fünfwöchigen Wahlkampf-Urlaub. Eigentlich müssten, ein Sieg von Niedergesäß bei der Landratswahl vorausgesetzt, die Vaterstettener spätestens am 28. Juli zur Bürgermeisterwahl schreiten. Denn laut dem Bayerischem Landkreis- und Gemeindewahlgesetz muss ein freiwerdender Chefsessel im Rathaus innerhalb von drei Monaten neu besetzt werden. Da der neue Landrat am 2. Mai seine Arbeit aufnimmt, bliebe als spätester Termin damit nur der letzte Sonntag im Juli. Um Kosten und Aufwand zu sparen, hatte die Verwaltung im Vaterstettener Rathaus allerdings vorgeschlagen, den Posten des Ersten Bürgermeisters in der Gemeinde sechs Wochen länger als üblich unbesetzt zu lassen. Denn, so die Argumentation der Verwaltung, würde man die Bürgermeister- mit der Landtagswahl zusammenlegen, könne man rund 19 000 Euro sparen.

Das Kostenargument sei überzeugend, meinte SPD-Fraktionssprecher Günter Lenz, deshalb werde seine Partei der Doppelwahl zustimmen. Auch wenn, wie er ausdrücklich betonte, dies selbstverständlich nur eine hypothetische Entscheidung sei: "Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass wir weder den einen noch den anderen Wahltermin brauchen", zeigte sich Lenz vom Sieg seines Parteifreundes Ernst Böhm bei der Landratswahl überzeugt.

Dass Niedergesäß der Sprung ins Landratsamt gelingen könnte, hielt dagegen Manfred Schmidt (FBU) für nicht unwahrscheinlich. "Es gibt sicher viele Vaterstettener, die ihn wählen, weil sie sich auf einen neuen Bürgermeister freuen." Diesen indes zeitgleich mit Land- und Bezirkstag im September zu wählen, lehnte Schmidt ab. Denn zum einen sei dies "noch mitten in der Urlaubszeit", zum anderen sprächen auch politische Gründe dagegen. "Was ich nicht möchte, ist, dass Martin Wagner sechs Wochen länger Zeit hat, hier Sachen zu zementieren."

Auch Will-Rafael Bienheim (FW) sprach sich gegen die Zusammenlegung der Wahlen aus. Dies geschehe ausdrücklich nicht aus Misstrauen gegenüber dem Zweiten Bürgermeister, betonte Bienheim, denn dieser sei "im Zustand der Vakanz der einzige, der in Verwaltungsdingen geübt ist". Aber genau das sei das Problem, befand Bienheim. Denn falls Wagner ausfalle, gebe es niemanden, der ihn vertreten könne.

Dieses Risiko sah der Amtsinhaber nicht: "Der Zweite Bürgermeister hat von mir ein absolutes Radfahr- und Tauchverbot erhalten", witzelte Niedergesäß. Auch CSU-Fraktionschef Michael Niebler zeigte sich überzeugt, "dass Martin Wagner das Amt auch sechs Wochen länger als drei Monate ausüben kann". Wie die Verwaltung verwies auch Niebler auf die Kosteneinsparung: "Wir können nicht immer sagen, wir müssen jeden Cent umdrehen, und dann 20 000 Euro ausgeben, obwohl es sich vermeiden lässt." Außerdem müsse man auch an die Wahlhelfer denken, da sei es doch gut, "wenn sich im Superwahljahr etwas zusammenfassen lässt".

Dieser Meinung war die überwiegende Mehrheit der Gemeinderäte. Gegen die beiden Stimmen von Schmidt und Bienheim wurde die Zusammenlegung der Wahlen beschlossen. Nun muss nur noch die Kommunalaufsicht im Landratsamt zustimmen, dies gilt allerdings als reine Formalie. Der Leiter der Abteilung, Paul Hofmann, hatte bereits Anfang März erklärt, er sehe durchaus die Möglichkeit, dass in diesem besonderen Fall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden könne.

© SZ vom 25.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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