Egglburger See:Streit um Ausgleichsflächen

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Wo Mensch und Natur nicht im Einklang sind: Die illegale Rodung eines Grundstücks sorgt für Ärger zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem Eigentümer.

Wieland Bögel

"Umweltschutz bedeutet eine Balance zu finden zwischen den Bedürfnissen des Menschen und denen der Natur", sagt Johann Taschner. Der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde bemüht sich daher seit Wochen um einen Ausgleich für die Bäume, die im April nahe des Klosterbauhofs gefällt wurden. Bei der Abholzung sei gegen das Naturschutzrecht verstoßen worden, heißt es aus dem Landratsamt. Deshalb müsste die Naturschutzbehörde ein Bußgeld gegen den Eigentümer des Grundstückes, die Altstadt GmbH & Co. KG verhängen.

Weil im April nahe des Klosterbauhofs Bäume gefällt wurden, hat das Landratsamt gegen den Grundstückseigentümer ein Bußgeld verhängt. (Foto: dpa)

Doch Taschner wäre bereit, darauf zu verzichten: "Für die Natur ist es besser, wenn stattdessen eine Ausgleichsmaßnahme erfolgt." Er favorisiert dabei die Einrichtung eines Biotopes am Egglburger See. Dort gibt es eine Allee alter Eichen, die in ein "Saum-Biotop" umgewandelt werden könnte. Taschner berichtet, es gebe hierzu zwar noch keine Übereinkunft, aber "die Verhandlungen sind auf einem guten Weg".

Doch offensichtlich ist hierbei der Wunsch der Vater des Gedanken, denn bei der Eigentümergesellschaft sieht man das anders. Der Geschäftsführer und Seniorpartner der Altstadt GmbH & Co. KG möchte seinen Namen nicht in der Zeitung lesen, er bestätigt aber, man denke überhaupt nicht daran, am Egglburger See ein Biotop einzurichten. Die Gesellschaft bemühe sich zwar um einen Dialog mit der Behörde und stehe der Idee, Ausgleichsflächen anzulegen, positiv gegenüber, betont der Firmenchef.

Deshalb habe man der Naturschutzbehörde bereits angeboten, den Schlossplatz vor der Firmenzentrale mit Akazien zu bepflanzen, doch dies sei abgelehnt worden. Das bestätigt auch Taschner. Denn die Begrünung der Innenstadt sei", vielleicht ein Beitrag zur Stadtverschönerung2, aber keine Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Naturschutzgesetzes, heißt es im Landratsamt.

Der Geschäftsführer betont, als Ausgleichsflächen kämen grundsätzlich nur Grundstücke in Betracht, die sich im Besitz der Altstadtgesellschaft befänden. Diese Gesellschaft ist, wie einige ähnliche Firmen, im Besitz einer Erbengemeinschaft. Diese verfügt in und um Ebersberg über umfangreichen Immobilienbesitz. Dieser wird entweder von den Familien selbst verwaltet oder ist Teil einer der Verwaltungsgesellschaften, die wiederum von Mitgliedern der beiden Familien geleitet werden.

Aus diesem Grund kommt für den Leiter der Altstadtgesellschaft auch die Eichenallee nicht als Ausgleichsfläche in Frage. Denn diese ist kein Teil des Firmenvermögens, sondern befindet sich im Privatbesitz der Familie des Geschäftsführers. Seit Jahren verlange die Naturschutzbehörde bereits die Einrichtung des Saum-Biotops an der Eichenallee beim Egglburger See, nun solle dieses Ziel über den Umweg der Ausgleichsfläche erreicht werden, mutmaßt der Firmenchef. Doch "der Egglburger See hat nichts mit der Altstadt zu tun". Der Geschäftsführer wirft deshalb der Behörde vor, mit ihrer Forderung nach dem Biotop zu weit zu gehen. "Ich finde es nicht gut, wenn Behörden in Privatbesitz eingreifen."

Trotzdem betont man bei der Altstadt GmbH, weiter mit der Naturschutzbehörde zusammenarbeiten zu wollen. Seit Jahren engagierten sich seine Familie und deren Firmen in Ebersberg, sagt der Firmenchef. Sowohl bei der Stadtentwicklung als auch beim Umweltschutz habe die Kreisstadt der Erbengemeinschaft viel zu verdanken. Er legt allerdings Wert darauf zu betonen, dass man sich von den Behörde keine konkreten Maßnahmen anordnen lasse. Sei das Landratsamt nicht bereit, die von der Altstadt GmbH vorgeschlagenen Ausgleichsflächen zu akzeptieren, "dann sollen sie halt ein Bußgeld verhängen", sagt der Geschäftsführer. Er behält sich für diesen Fall vor, "unsere weiteren Investitionen in Ebersberg zu überdenken".

© SZ vom 13.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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