Ebersberg: Fatale Tierliebe:Das Leid der Leguane

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44 Katze und Hunden sowie Reptilien hielt ein Ehepaar im eigenen Haus. Nicht artgerecht, urteilte das Amtsgericht Ebersberg. Die Tierliebhaber müssen nun Sozialdienst leisten.

Wieland Bögel

Seine Tierliebe ist einem Ehepaar aus Ebersberg offenbar über den Kopf gewachsen. Insgesamt zwölf Hunde, 32 Katzen und mehrere Reptilien lebten im Haus der beiden Ebersberger. Wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz musste sich das Ehepaar jetzt vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Konkret warf ihnen die Staatsanwaltschaft vor, zwei Leguane nicht artgerecht gehalten zu haben, was bei den Tieren erhebliches Leiden verursacht habe.

Insgesamt zwölf Hunde, 32 Katzen und mehrere Reptilien lebten im Haus zweier Ebersberger. (Foto: dpa-tmn)

Die Angeklagte bestritt vor Gericht, die Reptilien schlecht behandelt zu haben. "Ich bin als sehr tierlieb bekannt, die Leute haben uns sogar Tiere vor die Tür gestellt", so die 37-jährige Ebersbergerin. Auch die beiden Echsen habe sie aufgenommen, weil der frühere Besitzer sie nicht mehr haben wollte. Doch offenbar fehlte den Betreibern des privaten Tierasyls das nötige Fachwissen für eine artgerechte Tierhaltung, und dies nicht nur in Bezug auf exotische Echsen.

Wie eine als Zeugin geladene Tierärztin des Veterinäramtes berichtete, war es um die Gesundheit der übrigen Tiere auch nicht gut bestellt. Nachdem mehrere Welpen, die von den beiden Ebersbergern vermittelt worden waren, wegen einer Viruserkrankung eingeschläfert werden mussten, veranlasste das Veterinäramt im November des vorvergangenen Jahres eine Kontrolle. Dabei sei man auch auf die in einem viel zu kleinen und zu kalten Terrarium dahinvegetierenden Leguane gestoßen, so die Veterinärin.

Die Tiere "machten einen ausgetrockneten Eindruck, waren ziemlich mager und hatten geschwollene Gelenke." Das Veterinäramt erteilte den Tierhaltern daraufhin die Auflage, die Reptilien von einem Tierarzt untersuchen zu lassen und die Haltungsbedingungen der Echsen zu verbessern, so die Zeugin. Um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, wurde eine angekündigte Kontrolle vereinbart, doch wer zu dem Termin nicht erschien, waren die Leguane.

48 Sozialstunden

Diese hätten sie an einen Bekannten abgegeben, erklärten die Angeklagten. Bei einer weiteren Kontrolle, diesmal wegen des Verdachts des Verstoßes gegen ein kürzlich ausgesprochenes Zucht- und Haltungsverbot für Hunde, wurden die kranken Kriechtiere jedoch wieder angetroffen. Der Bekannte habe die Echsen wieder zurückgebracht, wurde den Kontrolleuren erklärt. Daraufhin habe man sich mit den Angeklagten geeinigt, die Tiere sofort an die Reptilienauffangstation in München zu übergeben.

Den damaligen Zustand der Leguane schilderte ein Tierarzt der Auffangstation vor Gericht. Beide Echsen hatten schwere Entzündungen, die von Verletzungen herrührten, die sie sich teilweise gegenseitig beigebracht hätten. Dies liege eindeutig an den Haltungsbedingungen, so der Experte: "Wenn sich die Tiere nicht ausweichen können, dann kommt es zu Aggressionen."

Zwar sei "der Tatbestand des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erfüllt", erklärte Amtsrichter Peter Hayler, ein Vorsatz sei den Angeklagten aber nicht nachzuweisen. Dem Ehepaar sei möglicherweise nicht bewusst gewesen, "dass die Mängel in der Haltung für den Zustand der Tiere kausal waren". Nach einem längeren Rechtsgespräch einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Einstellung des Verfahrens gegen geringe Auflagen. Die beiden Angeklagten müssen jeweils 150 Euro an die Brücke Ebersberg zahlen und dort 48 Sozialstunden ableisten.

© SZ vom 14.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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