Drastische Selbsthilfe:Mit kriminalistischem Spürsinn

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Der neue Besitzer der Markt Schwabener Sägmühle ärgert sich über parkende Autos auf seinem Grund: Er lässt die Besitzer von der Zulassungsstelle ermitteln und fordert von ihnen eine Gebühr ein

Theresa Lackner

Aus Filmen kennt man die Szene, wenn nach einem Diebstahl der Täter mit dem Auto flüchtet. Die erste Frage der Polizei lautet dann: "Haben Sie sich das Kennzeichen gemerkt?" Dadurch ist es der Polizei möglich, den Fahrzeughalter herauszufinden und bestenfalls den Dieb zu schnappen. Die wenigsten Menschen wissen aber, dass auch Privatpersonen Auskunft bekommen - wenn sie einen "verkehrsrechtlichen Grund" dafür nachweisen können. Auf diese Weise hat auch der neue Eigentümer der Sägmühle in Markt Schwaben Auskunft erhalten.

Dieser wusste offenbar von der Möglichkeit. Denn einige Bürger in der Marktgemeinde wunderten sich in den vergangenen Tagen über Briefe in ihrem Postkasten, in denen ihnen illegales Parken auf Privatgrund vorgeworfen wird. Außerdem wird darin die Rückerstattung von eben jenen 5,10 Euro gefordert, die bei der Ermittlung des Fahrzeughalters nötig werden. Der verkehrsrechtliche Grund, wie es im Beamtendeutsch heißt, ist in dem Fall das Parken auf Privatgrund und genügt für eine Herausgabe der Information. Wenn ein Autofahrer also beispielsweise ohne Erlaubnis auf privatem Grund parkt, kann der Grundstücksbesitzer einen Antrag bei der "kennzeichenführenden" Behörde stellen. Albert Reiter, Sachgebietsleiter in der Zulassungsbehörde Ebersberg, sagt: "Der Antragsteller muss sich ausweisen oder den Antrag schriftlich stellen." Die Behörde informiert den Antragsteller, wenn ein entsprechender Grund vorliegt, gegen eine Gebühr von 5,10 Euro über den Namen und die Adresse des Fahrzeughalters.

Der Eigentümer der Sägmühle hat genug von Falschparkern und beklagt außerdem die Verschmutzung seines Geländes mit Hundekot. In einer E-Mail, die der SZ vorliegt, heißt es wörtlich: "Die Sägmühle wird von einigen Zeitgenossen anscheinend als öffentliches Hunde-Klo wahrgenommen und so verwendet." Deshalb fordert er, dass die Marktgemeinde ein Schild auf seinem Privatgrund anbringt, welches das Parken verbietet. Er selbst fühlt sich dafür nicht verantwortlich.

Bürgermeister Georg Hohmann (SPD) bezeichnet die Vorgänge an der Sägmühle als "keine glückliche Situation". Für ihn ist der Streit um die Parkplätze und den Hundekot überflüssig. Dass der Eigentümer jetzt auf eigene Faust Briefe an die falsch parkenden Bürger schickt, löst seiner Meinung nach das Problem nicht. Es gebe andere "Möglichkeiten des Miteinanders", sagt Hohmann. "Dass sich ein Bürgermeister um solche Probleme kümmert, geht vielleicht in einer Gemeinde mit 2000 Einwohnern - wenn überhaupt." Ihm selbst und der Gemeinde seien in dieser Sache ohnehin auch rechtlich die Hände gebunden. Denn die Gemeinde dürfe auf privatem Grund keine Schilder aufstellen. Auch beim Thema Hundekot sei er machtlos. Das Problem, dass Hunde Wege verschmutzten, habe er auch in der Gemeinde auf Gehsteigen und Wegen. Den Bürgern, die von den Briefen betroffen sind, rät er, sich beim Rechtsschutz zu informieren, was einem für Möglichkeiten offenstehen.

Ein Parkverbot an der idyllisch gelegenen Sägmühle ist bisher für niemanden durch ein Schild oder sonstige Zeichen erkennbar.Laut Hohmann ist die Straße, die dort vorbeiführt, öffentlich. Das Bankett gehört aber dem Eigentümer der Sägmühle. Offenbar gibt es über Rechte und Pflichten auf dem Grund jedoch noch Klärungsbedarf.

© SZ vom 30.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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