Amtsgericht Ebersberg:Harte Strafe für Trunkenen am Steuer

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Betrunken und ohne Führerschein von einer Verkehrsstreife gestoppt: Wegen wiederholter Trunkenheit am Steuer ist ein 45-Jähriger aus Vaterstetten hart verurteilt worden.

Ein Ausflug mit dem Auto seiner Ex-Frau hat einem 45-Jährigen aus Vaterstetten eine Freifahrt ins Gefängnis eingebracht. Der Mann war Anfang des Jahres betrunken und ohne Führerschein von einer Verkehrsstreife gestoppt worden. Da er wegen eines ähnlichen Deliktes bereits unter Bewährung stand, verurteilte ihn das Amtsgericht kürzlich zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig. Ohne Umschweife räumte er ein, "eine Dummheit" gemacht zu haben, als er sich "nach sechs oder sieben Bier" hinter das Steuer setzte. Gleichzeitig bat der Vaterstettener aber auch um Verständnis. Zu jener Zeit habe er privat und beruflich sehr stark unter Druck gestanden, weshalb er auch an dem betreffenden Abend "zu müde und zu betrunken" gewesen sei, um über sein Handeln nachzudenken. "Ich wollte nur nach Hause", so der Angeklagte.

Sein Anwalt wies das Gericht darauf hin, dass der Angeklagte ernsthaft versuche, sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Vor einigen Wochen habe er sich bei der Grafinger Suchtambulanz angemeldet

Die Staatsanwaltschaft bezweifelte hingegen, dass der Angeklagte die Alkoholtherapie aus freien Stücken begonnen habe. Vielmehr vermutete die Staatsanwältin, dass der Vaterstettener von seinem Anwalt dazu überredet wurde, um das Gericht davon zu überzeugen, eine milde Strafe auszusprechen. Zudem sei der Angeklagte "ein Bewährungsversager", in den vergangenen Jahren habe es "immer wieder einschlägige Vorstrafen" gegeben.

Umso schwerer wiege das neuerliche Vergehen, denn aus den vorangegangenen Prozessen hätte dem Angeklagten "klar sein müssen, dass dieses Verhalten strafbar ist". Deshalb beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung.

Richter Peter Hayler schloss sich der Auffassung an: "So gerne ich auch eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hätte, es geht nicht mehr." Er wertete das Geständnis und die Einsicht des Angeklagten zwar positiv. "Aber das Problem ist, Sie stehen wegen einschlägiger Delikte unter Bewährung", so Hayler und zitierte aus dem nicht unerheblichen Vorstrafenregister des Angeklagten.

Sechs Mal innerhalb von zehn Jahre war dieser ohne Führerschein erwischt worden - und bislang immer mit einer Geldbuße oder einer Bewährungsstrafe davongekommen. "Jetzt haben Sie diesen Blödsinn schon wieder gemacht", meinte Richter Peter Hayler, "das ist voll einschlägig".

Eine positive Sozialprognose, wie sie für eine Bewährung erforderlich sei, könne darum nicht bejaht werden, so Hayler. Er verurteilte den Angeklagten daher, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerscheins und fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer neunmonatigen Gefängnisstrafe. wkb

© SZ vom 29.11.2010/wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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