Ein Student, damals Anfang 20, hatte in einer August-Nacht mit einem Freund auf dem Optimol-Gelände am ehemaligen Kunstpark Ost gefeiert. Als ihn ein gewisses Bedürfnis überkam, wollte er sich den längeren Weg zu einem offiziellen WC sparen.
Er verschwand daher auf einem nahegelegenen Firmengelände hinter den Büschen. In der Finsternis übersah er freilich einen offenstehenden Lichtschacht: Der Student stürzte vier Meter in die Tiefe und zog sich massive Knochenbrüche zu. Anschließend verklagte er die Dienstleistungsfirma, die das Firmengebäude managt, auf mindestens 12000 Euro Schmerzensgeld - und hatte jetzt zumindest teilweise Erfolg.
Noble Geste
In erster Instanz, beim Landgericht München I, war die Klage zwar noch sang- und klanglos abgeschmettert worden. Das Firmengelände, auf dem der Unfall passiert war, sei nicht für die Öffentlichkeit frei gegeben, stellte der Richter fest.
"Und zweifelsfrei sollte von dem beklagten Unternehmen auch nicht geduldet werden, dass im Bereich dieses Lichtschachtes Unbefugte ihre Notdurft verrichten", heißt es in dem Urteil. Dass überhaupt das Gitter dieses Schachtes versehentlich offen gestanden habe, möglicherweise aufgrund eines Fehlverhaltens von Handwerkern, spiele dabei gar keine Rolle.
Der Student legte Berufung beim Oberlandesgericht München ein. In der mündlichen Verhandlung, in der vor allem die rechtlichen Aspekte der Verkehrssicherungspflicht erörtert wurden, stellte der 8.Senat fest, dass es sich um einen "Grenzfall" handle. Aber auf jeden Fall müsse sich der Wild-Biesler ein erhebliches Mitverschulden zurechnen lassen.
Da kam die durch Rechtsanwalt Jürgen Völtz vertretene Gebäudemanagement-Firma dem damals sehr schwer verletzten jungen Mann, dem es zum Glück inzwischen wieder gut geht, mit einer noblen Geste entgegen: Ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird sie ihm 3500 Euro bezahlen - "aber nur aus rein humanitären Gründen", wie der Anwalt betonte.