CSU-Affäre:Gespräche der Beteiligten auf Tonband

In der Affäre der Münchner CSU wegen gefälschter Aufnahmeanträge und gekaufter Mitglieder sind die Gespräche der Beteiligten auf Tonbändern aufgezeichnet worden. Die Staatsanwaltschaft hofft nun auf Hinweise, wer neben JU-Chef Rasso Graber und CSU-Stadtrat Christian Baretti noch in die Affäre verstrickt ist.

Von Berthold Neff

(SZ vom 17.9.2003)— Als die Staatsanwälte und Polizisten am 20. August frühmorgens zur Razzia in insgesamt vier Objekte ausschwärmten, wussten sie ganz genau, wonach sie in der Wohnung von Maximilian J. und in der seiner Eltern suchen wollten: nach Tonbändern jener Gespräche, bei denen sich Mitglieder der Jungen Union (JU) im Kreisverband 9 (Ost) unter anderem zur Urkundenfälschung verabredeten.

Der 22 Jahre alte Maximilian J., der in dieser Affäre eine wichtige Rolle spielt, rückte die Tonbänder letzten Endes freiwillig heraus, wie Staatsanwältin Renate Fischer der SZ bestätigte. Mittlerweile haben die Ermittler die Tonbänder abgehört und ausgewertet, was wegen der schlechten Aufnahmequalität nicht ganz einfach war.

Die nächsten Zeugen werden bald vorgeladen

Über den Inhalt der Gespräche wollte die Staatsanwältin keine Auskunft geben. Sie bestätigte aber, dass demnächst weitere Zeugen - auch aus der Politik - vorgeladen werden.

Es ist möglich, dass die aufgezeichneten Gespräche die Echtheit der E-Mails bestätigen, die von Graber und Baretti sowie auch von dem CSU-Landtagsabgeordneten, dem früheren JU-Chef Joachim Haedke, bisher stets als Fälschungen abgetan wurden. Aus diesen E-Mails, die erstmals von der SZ öffentlich gemacht wurden, geht unter anderem hervor, dass die beteiligten JU-Mitglieder im Münchner Osten für neue Mitglieder bis zu 450 Euro zahlen und Aufnahmeanträge rückdatieren wollten.

Staatsanwältin Renate Fischer wollte sich nicht dazu äußern, ob die Tonbänder in einem etwaigen Prozess als Beweismittel dienen könnten. Dies wäre eigentlich dann möglich, wenn die Information für die Öffentlichkeit von überragendem Interesse ist. Dies dürfte beim Straftatbestand der Urkundenfälschung wohl nicht der Fall sein.

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