CSU-Affäre:"Geht den Landtag nichts an"

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Um den geplanten Hohlmeier-Untersuchungsausschuss droht eine juristische Auseinandersetzung. Die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag will eine Ausweitung der Untersuchung auf die Münchner CSU-Affäre nicht zulassen.

Von Peter Fahrenholz

"Es gibt keinen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen in der Münchner CSU, weil das den Landtag nichts angeht", sagte CSU-Fraktionschef Joachim Herrmann der Süddeutschen Zeitung. Es sei "klar", dass nur solche Fragen der Opposition zulässig seien, "die einen konkreten Bezug zum Handeln der Staatsregierung haben", sagte Herrmann.

CSU-Fraktionschef Herrmann lehnt eine Ausweitung des Hohlmeier-Untersuchungsausschusses ab. (Foto: Foto: ddp)

Allerdings will die CSU erst die offizielle Präsentation des Fragenkatalogs am Freitag abwarten, ehe sie eine endgültige Bewertung vornimmt. "Ich will jetzt noch keine Gespenster an die Wand malen", sagte Joachim Herrmann. Bei den letzten Untersuchungsausschüssen habe man sich auch auf einen Fragenkatalog geeinigt.

So sei beispielsweise die gesamte Thematik der Nebentätigkeiten von Beamten "sicherlich zulässig", sagte Herrmann. Dies gelte jedoch nicht für Dinge, "die rein parteipolitisch sind".

SPD und Grüne haben umfangreiche und sehr detaillierte Fragen zum Münchner CSU-Skandal um gekaufte Mitglieder und gefälschte Aufnahmeanträge gestellt. Diese Vorgänge sind der eigentliche Kern der Hohlmeier-Affäre und haben die Ministerin im Juli auf Druck ihrer eigenen Parteifreunde ihr Amt als Münchner CSU-Chefin gekostet.

Auch ihr Schicksal als Ministerin hängt vom weiteren Verlauf der Wahlfälscher-Affäre in München ab. Sollten die in erster Instanz Verurteilten in ihren Berufungsverfahren Hohlmeier glaubwürdig belasten, gilt ihre Entlassung als unvermeidlich.

Die Opposition sieht ihre gezielten Fragen nach Details der Münchner Affäre durch ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 1994 legitimiert. Dort sei festgestellt worden, dass private Angelegenheiten Gegenstand einer parlamentarischen Untersuchung sein könnten, wenn ihre Aufdeckung im öffentlichen Interesse liege, sagte SPD-Fraktionsvizin Karin Radermacher der SZ.

Außerdem wittern SPD und Grüne einen Verstoß gegen das Landeswahlgesetz. Denn aus ihrer Sicht haben möglicherweise bei der Aufstellung der Stimmkreisbewerber nicht stimmberechtigte Personen an der Wahl teilgenommen.

Das sieht CSU-Fraktionschef Herrmann indessen ganz anders. Die Opposition werfe offensichtlich verschiedene Delegiertenversammlungen durcheinander. Es müsse genau auseinander gehalten werden, ob Delegierte für die Kandidatenaufstellungen nominiert worden seien oder ob es sich um rein parteiinterne Wahlen gehandelt habe.

Die Opposition wolle offenbar "nur im Nebel stochern" und habe "von der wirklichen Sachlage nur wenig Ahnung". Der CSU-Fraktionschef fügte jedoch hinzu: "Jede zulässige Frage wird auch zugelassen."

© SZ vom 27.10.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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