China:Bayerischer Chefrepräsentant mit Fehl und Tadel

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Der Wirtschaftsvertreter des Freistaats in China muss wegen Fahrerflucht nach einem tödlichen Unfall und Untreue den Dienst quittieren.

Ekkehard Müller-Jentsch

Vom Beamten im bayerischen Wirtschaftsministerium hatte es Bernd H. bis zum Chefrepräsentanten des Freistaats in China gebracht. Und gewiss hätte der 45-Jährige noch eine glänzende Karriere vor sich gehabt - doch dann waren Rechnungsprüfer auf gewisse Ungereimtheiten in den Kassenbüchern gestoßen. Mal für eine Couch, mal für Reisen und anderen privaten Kleinkram hatte der Mann gelegentlich in die Dienstkasse gegriffen.

Münchner Richter verurteilten ihn im vergangenen Herbst wegen Untreue in 17 Fällen zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 30 Euro. Am Montag verfügte zudem eine Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München die Entlassung aus dem Dienst.

Im März 2004 war Bernd H. offiziell in Shandong in sein Amt eingeführt worden. Bayern und diese Provinz arbeiten seit Anfang der achtziger Jahre eng zusammen. 1997 hatte der damalige Wirtschaftsminister Otto Wiesheu das Verbindungsbüro Bayerns eröffnet. In Qingdao, einer quirligen Millionenstadt am Gelben Meer - Sportfreunden auch bekannt als Austragungsort der olympischen Segelwettbewerbe von Peking - residieren die Bayern nun. In Deutschland ist der Ort besser unter dem Namen Tsingtao durch die deutsche Kolonialherrschaft zwischen 1897 und 1914 und die damals gegründete berühmte Brauerei bekannt.

Der berufliche Absturz von H. nahm 2006 mit einem tragischen Verkehrsunfall seinen Anfang: Der als Beamter beurlaubte bayerische Chefrepräsentant tötete bei einem Autounfall einen Menschen und beging Fahrerflucht. Die Polizei ermittelte den Schuldigen aber rasch, ein chinesisches Gericht verurteilte ihn wegen "Verkehrsstörung" zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. In Deutschland würde man das Delikt als fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge bezeichnen.

Nach dem Unfall wollte Bayern den als Repräsentanten untragbar gewordenen Staatsdiener abziehen. Doch als man seine Dienstgeschäfte abzuwickeln begann, fielen die finanziellen Unregelmäßigkeiten auf. Sie hatten schon bald nach H.s Dienstantritt in China begonnen. Außerdem stellte sich heraus, dass H. trotz des eingezogenen Führerscheins weiterhin seinen Dienstwagen gesteuert hatte.

Oberlandesanwältin Simone Widmann machte am Montag in der Disziplinarverhandlung deutlich, dass Bernd H. wegen dieser Vorkommnisse untragbar geworden sei und aus dem Staatsdienst entfernt werden müsse.

Susanne Stark, Anwältin des Betroffenen, plädierte aber dagegen: Ihr Mandant suche zurzeit eine neue Aufgabe in der chinesischen Luxusauto-Branche. Zu gegebener Zeit würde er dann aber freiwillig aus dem Dienst ausscheiden, derzeit könne er jedoch nicht auf eigenen Beinen stehen. "Und der Steuerzahler muss ihn deshalb weiter unterstützen?", fragte die Vorsitzende Richterin. Die Anwältin verwies daraufhin auf die beiden unterhaltspflichtigen Kinder ihres Mandanten.

Das Gericht verfügte trotzdem nach eingehender Beratung die "Höchstmaßnahme". Der Beamte habe seine Vertrauensstelle als Repräsentant Bayerns missbraucht. Das Ansehen bayerischer Beamter sei geschädigt worden. Weder der Dienstherr noch die Allgemeinheit könnten diesem Beamten noch Vertrauen entgegenbringen (Az.:M13DK09.2977).

H. will Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

© SZ vom 02.03.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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