Boris Becker:Erfolgreich vor Gericht

Das Oberlandesgericht in München hat Boris Becker Recht gegeben - er muss nicht der "strauchelnde Liebling" der FAZ sein.

Der ehemalige Tennisprofi Boris Becker hat in einem Rechtsstreit gegen den FAZ-Verlag einen Erfolg errungen. Das Oberlandesgericht München bejahte am Dienstag in zweiter Instanz den Anspruch Beckers auf Vergütung einer nicht autorisierten Werbung mit seinem Bild für die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".

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Über die Höhe der Zahlung wird der 18. Senat nach einer weiteren Beweiserhebung gesondert entscheiden. Das Landgericht München I hatte dem mehrmaligen Wimbledon-Sieger 1,2 Millionen Euro zugesprochen.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) hatte von September 2001 an mit der Abbildung eines Testexemplars für ihre damals erst geplante Sonntagszeitung geworben.

Die Titelseite zeigte ohne Beckers Einwilligung dessen Abbild zu der Schlagzeile "Der strauchelnde Liebling". Becker klagte auf Zahlung von 2,3 Millionen Euro, unter Berücksichtigung des Gutachtens eines Kommunikations-wirts sprach ihm das Landgericht gut die Hälfte dieses Betrags zu.

Entscheidend sei der Bekanntheitsgrad des Klägers, urteilte die Zivilkammer. Der OLG-Senat hat zwar über die Höhe des Anspruchs noch nicht entschieden.

Er geht in seinem so genannten Grundurteil aber gleichfalls davon aus, dass Becker eine fiktive Lizenzgebühr für seinen Werbewert beanspruchen könne und nicht nur eine Entschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie der beklagte Verlag meine.

Dieser habe "das kommerzielle Interesse des Klägers an einer Vermarktung seiner Person ausgenützt".

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