Böhringer-Prozess:Hungerstreik zeigt Spuren

Der angeklagte Neffe der ermordeten Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer wirkt von seinem Hungerstreik sichtlich geschwächt.

Alexander Krug

Der Hungerstreik des wegen Mordes an der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer angeklagten Benedikt T. zeigt Folgen. Sichtlich abgemagert und mit kahlrasiertem Schädel nahm der 33-Jährige am Mittwoch im Schwurgericht auf der Anklagebank Platz.

(Foto: Foto: Robert Haas)

Seit dem 21. April nimmt Benedikt T. nur noch flüssige Nahrung zu sich, aus Protest gegen seine inzwischen mehr als zwei Jahre andauernde Inhaftierung. Der Angeklagte, der von Beginn an seine Unschuld beteuerte, soll im Mai 2006 seine Tante Böhringer in deren Penthouse-Wohnung in der Baaderstraße erschlagen haben.

Die Verteidiger Peter Witting und Stefan Mittelbach hatten in einem Antrag den Richtern Befangenheit vorgeworfen, weil diese aus ihrer Sicht voreingenommen seien und sich längst ein Urteil gebildet hätten. Dieser Antrag wurde am Mittwoch abgelehnt.

Begründet wurde der Antrag mit der Weigerung der Richter, neben bereits erfolgten DNS-Tests noch weitere anzuordnen. Hintergrund dieser Tests ist die Identität zweier DNS-Spuren aus dem Mordfall Böhringer und dem bis heute unaufgeklärten Mord an der Schülerin Ursula Herrmann 1981. Die Richter sehen nach der bisherigen Beweisaufnahme keinen Zusammenhang zwischen den beiden Taten. Aus dieser Auffassung könne nicht der Schluss einer Voreingenommenheit gezogen werden, meinten die Richter, die den Befangenheitsantrag ablehnten.

Im Übrigen sei der Antrag der Verteidiger zeitlich verspätet gestellt worden und schon daher unzulässig. Am morgigen Freitag wird der Prozess fortgesetzt. Unklar ist noch, was mit dem von den Verteidigern in Auftrag gegebenen Gutachten (ein dreidimensionales Modell) über den möglichen Tatablauf in Böhringers Wohnung geschieht. Möglicherweise wird es am Freitag im Prozess vorgestellt.

© SZ vom 29.05.2008 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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