Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der BMW-Korruptionsaffäre zieht die Münchner Justiz jetzt die Zügel an. Am Mittwoch wurden gleich zwei Prozesse mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen. Der ehemalige BMW-Einkäufer Roman H., 43, wurde wegen Bestechlichkeit in neun Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Eine andere Strafkammer verhängte fast gleichzeitig gegen den Geschäftsführer Walter S., 74, wegen Bestechung eine 21-monatige Haftstrafe, die gegen Zahlung einer Auflage von 160.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dass in der Automobilbranche mit harten Bandagen gekämpft wird, ist allgemein bekannt. Die Prozesse am Landgericht eröffnen indes einen tiefen Einblick in die Abläufe illegalen Gebens und Nehmens und lassen ein System erahnen, aus dem dicke Geldbündel und Schweizer Nummernkonten scheinbar nicht mehr wegzudenken waren.
Geldgier und Unverfrorenheit
Roman H. war seit 1980 für BMW als Einkäufer tätig, zuletzt verdiente er rund 100.000 Euro im Jahr. Offenbar war ihm das zu wenig, denn im Jahr 2003 fing er an, sich von Firmenvertretern der Zulieferindustrie für die Auftragsvergabe schmieren zu lassen. Rund 500000 Euro kassierte er so, ein Teil floss auf Nummernkonten in der Schweiz.
Vor Gericht hatte Roman H. ein umfassendes Geständnis abgelegt. Als Motiv hatte der in Tschechien aufgewachsene und dann übergesiedelte Angeklagte angegeben, dass es seine Kinder "einmal leichter im Leben" haben sollten. Richter Joachim Eckert stellte diese Motivation am Mittwoch allerdings in Frage. Es handele sich wohl mehr um "Geldgier" gepaart mit "Unverfrorenheit", die den Angeklagten geleitet habe. "Was bieten Sie ihren Kindern denn jetzt", fragte er den seit etwa einem Jahr in Untersuchungshaft sitzenden Familienvater.
Das Geständnis des nicht vorbestraften Roman H. wurde erheblich strafmildernd gewertet, daneben schlug positiv zu Buche, dass er den Schaden inzwischen wieder gutgemacht hat. 400.000 Euro hat er an BMW bezahlt, weitere 168.000 Euro dem Finanzamt überwiesen.
Vom Abendessen zur Korruption
Um die Korruption einzudämmen, müssten die Firmen aus Sicht des Richters ihre Entscheidungsträger besser kontrollieren. Ein Rotationsprinzip für bestimmte Stellen wäre vielleicht hilfreich. "Die Verlockungen sind immer da", so Eckert. Mit einer simplen Einladung zum Abendessen fange es meist an. Von da sei es dann nur "ein kleiner Schritt" zur Korruption.
In dem zweiten Prozess war der Geschäftsführer Walter S. wegen Bestechung angeklagt. Walter S., der verschiedene Zulieferfirmen von BMW vertritt, gab zu, den ehemaligen und bereits abgeurteilten BMW-Manager Günther L. mit 278.000 US-Dollar bestochen zu haben. Eine von dem Angeklagten vertretene Firma erhielt dafür im Gegenzug den Zuschlag für Sitzbezüge für eine Modellreihe bei BMW, ein Auftrag mit einem Volumen von immerhin 3,1 Milliarden Euro.
Durch das Geständnis konnte das Verfahren rasch abgeschlossen werden, Walter S. kam mit einer Bewährungsstrafe und 160.000 Geldbuße davon. Abschreiben kann er auch weitere 400.000 Euro, die beschlagnahmt wurden.