Biergarten ist nicht gleich Biergarten. Wenn ein Wirt im Hinterhof einige Tische ins Freie stellt, spricht der Fachmann vom "Wirtsgarten".
Ein echter Biergarten ist nach der gängigen Rechtssprechung eine "traditionelle Einrichtung" mit einer gewissen Größe, mit Baumbepflanzung und einer "autarken Organisation" (Schänke, Imbiss-Stand oder ähnliches).
Ausschlaggebend ist, so Experten vom Kreisverwaltungsreferat, "ob man eigene Speisen mitbringen darf".
SZ