Betreten der Eisfläche untersagt!:Das große Spaßverbot

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Nachdem ein Schlittschuhfahrer im letzten Jahr in einen See im Münchener Umkreis eingebrochen war, hatte er das Landsratsamt verklagt - mit dem Erfolg, dass nun niemand mehr aufs Eis darf. Sonst kann es Probleme mit der Polizei geben.

Von Fritz Niemann

Was für Wintersportfans ein Albtraum ist, wird nun traurige Realität. Das Landratsamt München hat dem lustigen Treiben auf dem Eis der Seen im Landkreis München ein Ende bereitet, nachdem im letzten Winter mehrere Unfälle passiert waren und das Amt sich mit Schadensersatz- klagen konfrontiert sah. Das berichtete die Abendzeitung.

Der Feringasee, der Heimstetter See und der Deininger Weiher sind bereits von Warnschildern umringt. Wer sich dennoch aufs Eis wagt, muss damit rechnen, bestraft zu werden.

Eingebrochen

Es war ein einzelner Schlittschuhläufer, der im vergangenen Winter in den Heimstettener See eingebrochen war und deshalb das Landratsamt verklagte. Damit war die Sache ins Rollen gebracht worden, wie das Blatt weiter berichtet.

Dem Kläger ist es zu verdanken, dass jetzt auf Natureis Schluss ist mit Schlittschuhlaufen und Eisstockschiessen. Seine Klage hatte eine Welle von Nachfolgeklagen zur Folge, wie das Landratsamt angibt.

Behördensprecher Manfred Bialucha gegenüber sueddeutsche.de: "Die Menschen gehen seit Jahrhunderten aufs Eis und es sicher nicht so, dass wir es ihnen verbieten wollen. Das Problem ist, dass immer mehr Menschen vor Gericht ziehen und dann auch noch Recht bekommen. Das Risiko, zu hohen Schadensersatzsummen verurteilt zu werden, ist uns einfach zu hoch."

Was im Umkreis gilt, trifft prinzipiell ebenso auf München zu. Auch in der Stadt gilt ein generelles Betretungsverbot von zugefrorenen Gewässern, wobei diese Regelung alles andere als neu ist, wie der Sprecher des Baureferats, Jürgen Marek, gegenüber sueddeutsche.de versicherte.

Das Verbot solle auch eher als "geistige Barriere" dienen, fügte er hinzu. Es gelte die Devise, "jeder ist seines Schicksals Schmied". Wenn das Eis über 15 cm dick ist, ist es so tragfähig, dass man es betreten darf.

Bußgeld möglich

Zudem gibt es einige Abschnitte des Nymphenburger Kanals, die von der Regelung befreit sind - auf diesen haftet nämlich nicht die Stadt, sondern private Pächter.

Das Landratsamt könnte mit dem Verbot eine Lawine lostreten, denn es gibt viele Seen im Münchener Umkreis und das Risiko für die Eissportfans ist überall das gleiche. Es ist also damit zu rechnen, dass viele Kommunen nachziehen und ihrerseits Verbote aussprechen.

Wie das unpopuläre Verbot durchgesetzt werden soll, steht für das Landratsamt München auch fest. Polizei-Streifen werden für die Einhaltung sorgen. Wer sich dennoch über die Regel hinwegzusetzen wagt, dem droht ein Bußgeld.

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