Bademeister freigesprochen:Dunkler Fleck am Beckengrund

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2008 ertrank ein 16-Jähriger in der Olympia-Schwimmhalle. Für den Bademeister hat die Verhandlung nun mit einem Freispruch geendet.

A. Krug

Es ist das Horrorszenario in jedem Schwimmbad: Ein Kind ertrinkt inmitten vergnügt planschender Badegäste und niemandem fällt es auf. Genau dies geschah am 31. August 2008 in der Olympia-Schwimmhalle.

Am Donnerstag hatte der tragische Fall ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. Angeklagt wegen unterlassener Hilfeleistung war der damalige Bademeister Roland B., 49. Er soll den Jungen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht rechtzeitig gerettet haben.

"Etwas Dunkles" am Grund

An jenem Sonntag war die Halle gut besucht, im fünf Meter tiefen Sprungbecken tummelten sich etliche Jugendliche. Sie bemerkten als erste "etwas Dunkles" am Grund. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Schilderungen der Beteiligten allerdings weit auseinander.

Die Jungen riefen Roland B. zu Hilfe. Der soll zunächst nur einen kurzen Blick ins Becken geworfen und erklärt haben, "da ist nichts, das ist nur eine Badehose". Erst als ein Junge tauchte und einen "Körper" entdeckte, soll der Bademeister ans Becken gekommen und schließlich hineingesprungen sein.

Für den 16-jährigen Jungen, ein Waisenkind aus Nigeria, kam diese Hilfe zu spät. Nach der Aussage eines Jungen soll der Angeklagte nach der Bergung des leblosen Körpers auch noch gesagt haben: "Der ist über'n Jordan, das bringt eh nichts mehr."

Angeklagter bestreitet die Vorwürfe

Roland B. bestreitet diese Äußerung ebenso vehement wie all die anderen Vorwürfe. "Das stimmt definitiv nicht." Seiner Version zufolge habe sich ein Badegast über die Jugendlichen im Bereich des Sprungbrettes beschwert. Er habe sie zurechtgewiesen und sei bereits im Weggehen gewesen, als ein Junge rief: "Da liegt was."

Er habe nachgeschaut, aber aufgrund der Tiefe und des gekräuselten Wassers "nur schemenhaft" einen "dunklen Fleck" erkennen können. Dennoch sei er ins Becken gesprungen und habe nach der Bergung sofort mit der Reanimation begonnen.

Der Prozess endet mit einem Freispruch

Der 16-Jährige starb zehn Tage später in einer Klinik. Nach dem Gutachten eines Rechtsmediziners litt er an einer krankhaften Veränderung des Herzens. "Es kann ein plötzlicher Tod im Wasser gewesen sein", meint der Mediziner. Die Staatsanwältin fordert eine Geldstrafe, doch der Amtsrichter spricht Roland B. frei.

Ein Vorsatz sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, da er wie auch die Jungen zunächst nichts Konkretes habe sehen können. Der 49-Jährige hat seinen Job als Bademeister nach dem Unfall freiwillig aufgegeben und macht derzeit eine Umschulung.

© SZ vom 19.03.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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