Arzneimittel-Herstellung:Spinnenforscher muss Geldstrafe zahlen

Lesezeit: 1 min

Wegen unerlaubter Herstellung von Arzneimitteln ist der Münchner Spinnenforscher Dirk Weickmann zur Zahlung von 750 Euro verurteilt worden. Der 36-Jährige habe Spinnen, Skorpione und Schlangen "gemolken" und einer Ärztin zur Behandlung von Krebspatienten überlassen.

Das Amtsgericht sprach den 36-Jährigen in zwölf Fällen schuldig, von Mitte 2000 bis Oktober 2001 Spinnen, Skorpione und Schlangen "gemolken" und deren Gift ohne entsprechende Genehmigung an eine Münchner Ärztin weitergegeben zu haben.

Die Medizinerin behandelte damit zwölf todgeweihte Krebspatienten, vier von ihnen starben bereits. Der gelernte pharmazeutisch- und chemisch-technische Assistent will bei Spinnengiften eine Wirkung gegen Krebs entdeckt haben.

Die Geldstrafe setzt sich aus 50 Tagessätzen zu 15 Euro zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate auf Bewährung gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch, weil Tiergift kein Arzneimittel sei.

Der Amtsrichter widersprach der Auffassung der Verteidigung. Er verwies auf eine umfangreiche Rechtsprechung derzufolge sogar Eigenblut- und Eigenurinpräparate als Arzneimittel angesehen werden. "Auch Brennnesseltee fällt darunter", sagte der Richter an Verteidigerin Sylvia Klass gewandt.

Die Anwältin hatte in ihrem Plädoyer argumentiert, dass Tee, Blutegel sowie Urin zwar zu therapeutischen Zwecken eingesetzt würden, aber keine Arzneimittel im Sinne des Gesetzes seien.

Das Gericht hielt dem Privatforscher zugute, dass es ihm wohl nicht in erster Linie ums Geldverdienen ging, sondern "die Forschung im Vordergrund stand". "Möglicherweise wurde den Tumorpatienten geholfen", sagte der Richter. Der Spinnenexperte habe letztlich nur "formelles Unrecht" begangen. Eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz hätte Weickmann abwenden können, wenn er etwa "weisungsgebunden" und "unter Aufsicht" der Ärztin die Mittel hergestellt hätte.

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin wurde gegen Auflage eingestellt. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft aber gegen die überlebenden Patienten wegen der Anstiftung Weickmanns zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Im Prozess kamen Patienten und Angehörige zu Wort, die von der positiven Wirkungsweise der Gifte überzeugt waren.

So wurde aus den Akten der Fall eines elfjährigen Jungen verlesen, dem die Ärzte im Jahr 2000 nach der dritten Hirntumoroperation nur noch zwei Wochen Lebenszeit voraussagten. Nach Behandlung mit der Weickmann-Methode bildete sich der Tumor etwas zurück. Inzwischen kann der Junge drei Mal die Woche eine Schule besuchen.

Der Privatforscher stand schon früher vor Gericht: Er war im April 2001 vom Münchner Amtsgericht wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 5400 Mark verurteilt worden, weil er in seiner Wohnung 150 Schlangen, Fische und Hühner sowie rund 2500 Spinnen, Skorpione und Hundertfüßler gehalten hatte.

(sueddeutsche.de/ddp)

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: