Angeklagter Max Strauß:Angeblich acht Jahre psychisch krank

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Die Anwälte des angeklagten Politikersohns Max Strauß zweifeln an der Zurechnungsfähigkeit ihres Mandanten. Sie gehen von einer "psychischen Fehlentwicklung" aus, deren Anfänge bereits Jahre zurückliegen.

Das erklärte Rechtsanwalt Wolfgang Dingfelder dem ARD-Magazin "Report München", wie der Bayerische Rundfunk bekanntgab.

Die Anwälte hielten Strauß, der sich seit September nach einem Zusammenbruch in einer psychiatrischen Klinik in stationärer Behandlung befindet, deshalb nur für "eingeschränkt zurechnungsfähig".

Anzeichen einer psychischen Erkrankung habe es nach Darstellung des Anwalts bereits seit 1995 geben, als der Sohn des verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß seine umstrittene Tätigkeit als Rechtsberater bei der Recycling- und Energie-Anlagenfirma WABAG begonnen hatte.

Betrugsvorwürfe

Die Staatsanwaltschaft, die vergangene Woche in diesem Zusammenhang Anklage erhoben hatte, wirft Strauß vor, als Justiziar der Firma beim Betrug an Kapitalanlegern geholfen zu haben, indem er unter anderem an zahlreichen Firmenverträge mitgearbeitet habe.

Die WABAG hatte den Großteil der von Aktionären eingesammelten Millionen für die Verwaltung und den luxuriösen Lebensstil der Manager ausgegeben. Die Haupttäter verbüßen bereits Gefängnisstrafen bis zu acht Jahren. Rund 5.000 Anleger waren um 100 Millionen Euro geprellt worden.

Dingfelder erklärte dem Sender zufolge, dass nun die Tätigkeit von Strauß für die WABAG unter einem völlig neuen Licht gesehen werden müsse. Angeblich habe Strauß über Jahre hinweg nicht einmal mehr seine Anwaltspost geöffnet.

Noch andauernder Klinikaufenthalt

In jedem Fall wolle Dingfelder eine psychiatrische Begutachtung von Strauß beantragen: "Sein noch andauernder Klinikaufenthalt hat erhebliche Zweifel ergeben, dass Max Strauß hier noch einen Totaldurchblick gewinnen konnte", erklärte der Anwalt.

Strauß sei im Augenblick nicht einmal in der Lage, über Details der beiden Anklagen zu sprechen, was für eine ordentliche Verteidigung aber nötig sei.

Vor dem noch nicht angesetzten WABAG-Verfahren muss sich Strauß ab 20. Januar in Augsburg verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, für seine Hilfe beim Verkauf von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada von dem nach Kanada geflüchteten Lobbyisten Karlheinz Schreiber 2,7 Millionen Euro Provision bekommen und nicht versteuert zu haben. Strauß bestritt die Vorwürfe.

Auch Schreiber hatte behauptet, das Geld sei nicht an Strauß, sondern an die CSU geflossen, was die Partei jedoch energisch dementiert hatte.

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