Rundfunkrecht:Wörter zählen

Wie viele Videos, wie viel Text? Fünf Jahre nach Beginn des Rechtsstreits droht der ARD nun doch noch eine Niederlage im Prozess um die "Tagesschau"-App.

Von Varinia Bernau

Der Scherz, den der Richter zum Auftakt der Verhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Köln machte, deutete seine Haltung an: Er werde etwas länger stehen bleiben, damit die Kameraleute Bewegtbilder für die Tagesschau-App machen könnten. Über die Frage, wie viele Videos darin stecken müssen, streiten sich Zeitungsverleger (auch die SZ) und die ARD seit fünf Jahren. Die Verleger betrachten die App als unfaire Konkurrenz für ihre eigenen Angebote im Netz. Die ARD argumentiert, dass die Tagesschau auf allen Kanälen ihr Publikum erreichen müsse. 2013 hatte das OLG die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof reichte den Fall im vergangenen Jahr aber wieder dahin zurück - mit dem Auftrag, sich die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 genauer anzusehen. Die Anwälte der ARD monierten, dass die dazu von den Klägern vorgelegten Screenshots unvollständig seien. Dennoch ließ das OLG die Haltung durchblicken, dass in dem Angebot die Texte ohne Bezug zu bestimmten Sendungen überwiegen, die App somit presseähnlich ist und gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Die Richter neigen deshalb dazu, zugunsten der Verleger zu entscheiden. Ein Urteil soll am 23. September verkündet werden.

© SZ vom 06.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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