Die Freizeit Revue muss nach einem Urteil des Landgerichts Offenburg eine Gegendarstellung des Lebensgefährten von Helene Fischer auf ihrer Titelseite abdrucken. Das im Burda-Verlag erscheinende Promi-Magazin hatte den Lebensgefährten und Fischer gezeigt und dazu getitelt: "Helene Fischer - Das Baby Interview. Sensationell, was ihr Freund verrät." Das Interview wurde aber mit einem anderen Prominenten geführt. Der Burda-Verlag hatte argumentiert, dass die Verwendung des Wortes "Freund" klargestellt habe, dass nicht der Partner gemeint gewesen sei.