Medienanstalten:Ausnahmeregelung für Livestreams verlängert

Von Benedikt Frank

Lesungen, Konzerte oder Gottesdienste per Livestream sollen länger als zunächst geplant auch ohne Genehmigung erlaubt bleiben. Die Medienanstalten verlängern ihre entsprechende Corona-Ausnahmeregelung bis zum 31. August, wie eine Sprecherin auf SZ-Anfrage mitteilte. Da wegen der Kontaktsperren nach wie vor zahlreiche Veranstaltungen ausfallen, suchen Künstler und Organisatoren online Ersatz. Diese Livestreams können als genehmigungspflichtiger Rundfunk gelten. So wäre es etwa ausreichend, den Stream anzukündigen, zu moderieren oder zu kommentieren, um die weit gefassten Kriterien der Lizenzpflicht zu erfüllen. Am 20. März hatten sich die Medienanstalten geeinigt, diese strenge Regelung temporär durch eine einfache Anzeigepflicht zu ersetzen, zunächst bis 19. April. Wer legal Privatfernsehen aus dem Wohnzimmer ins Internet senden will, muss dies bei der für sein Bundesland zuständigen Landesmedienanstalt nun nur noch anmelden. Mit der Verlängerung bis Ende August ist die Lücke bis zum neuen Medienstaatsvertrag überbrückt, der ab September gelten soll. Nach diesem wäre nur lizenzpflichtig, wer regelmäßig mehr als 20 000 Menschen gleichzeitig erreicht.

© SZ vom 20.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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