Gerichtsurteil:"Bunte" muss zahlen

Die Zeitschrift hatte im Dezember behauptet, Michael Schumacher könne wieder laufen. Jetzt muss sie den früheren Formel-1-Weltmeister entschädigen.

Hamburg - Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte muss die Bunte 50 000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher zahlen. Das Magazin hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des Ex-Formel-1-Weltmeisters, auf dem Titel berichtet: "Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen." Die Vorsitzende Richterin der Pressekammer des Hamburger Landgerichts sagte dazu: "Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist." Das Gericht bemängelte, dass die Bunte nicht bei der Pressesprecherin von Schumacher nachgefragt habe. Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die Bunte einen Informanten hatte. Sie habe recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung noch höher ausgefallen. Die Familie von Schumacher hatte mindestens 100 000 Euro gefordert. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.

© SZ vom 06.05.2017 / dpa/sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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