Der Rechtsstreit um Jan Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten geht weiter. "Wir haben Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt", ließ der Satiriker über seinen Anwalt Christian Schertz laut epd ausrichten. Im Mai 2018 war Böhmermann im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg gescheitert. Er darf seither nur noch sechs von 24 Versen vortragen, alle anderen dienten "dem Angriff auf die personale Würde", hieß es in der Urteilsbegründung. Recep Tayyip Erdoğan hatte das Gedicht komplett verbieten lassen wollen. Schon vor dem Urteil hatte Schertz angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist nun das nächste Rechtsmittel im Instanzenzug. Erdoğans Anwalt Mustafa Kaplan hat weitere Schritte offengelassen.
Böhmermann hatte 2016 im Neo Magazin Royale Erdoğan in Versen vorgeworfen, auf Demonstranten einzuprügeln, Minderheiten zu unterdrücken und olfaktorische sowie körperliche Defizite zu haben. Das Gedicht löste eine Staatsaffäre aus.