ARD/ZDF:Rechtswidrig

Im Streit um die Einspeisegebühren ins Kabelnetz unterliegt die ARD vor Gericht dem Netzbetreiber. Die Auseinandersetzung wird seit einigen Jahren vor mehreren Gerichten ausgetragen, weil die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr zahlen wollen.

Der Streit, der bis heute die deutschen Gerichte beschäftigt und in dieser Woche eine neue Wendung nahm, begann im Jahr 2012. Damals erklärten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein Prinzip für überholt, das lange als unantastbar gegolten hatte - ARD und ZDF wollten keine Gebühren mehr dafür bezahlen, dass ihre Programme über das Kabelfernsehen verbreitet werden, und kündigten ihre Verträge mit den Kabelnetzbetreibern. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht urteilte nun in einem Verfahren zwischen ARD und Kabel Deutschland, die ARD habe den sogenannten Einspeisevertrag nicht wirksam gekündigt. Das Gericht hält die Kündigungserklärungen für kartellrechtswidrig, weil sie nicht aufgrund individueller wirtschaftlicher Erwägungen erfolgt seien, sondern auf der Grundlage einer unzulässigen Absprache zwischen den Rundfunkanstalten, erklärten die Richter.

ARD und ZDF begründen ihre Kündigung damit, dass die Kabelanbieter doppelt verdienen, weil sie Gebühren von den Zuschauern erheben und von den Sendern kassieren. Die Zuschauer bemerkten die Auseinandersetzung daran, dass die Kabelbetreiber einige dritte Programme aus ihrem Angebot nahmen - die öffentlich-rechtlichen Hauptsender müssen sie wegen der sogenannten Must-Carry-Regel ohnehin verbreiten. Gegen das Urteil, demzufolge die beklagten Sendeanstalten nun insgesamt 3,5 Millionen Euro an Kabel Deutschland zahlen müssen, können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Die ARD erklärte auf Anfrage, nach Prüfung der Urteilsbegründung über das weitere prozessuale Vorgehen zu entscheiden. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln die Klage des Netzbetreibers abgewiesen.

© SZ vom 21.07.2017 / SZ, epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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